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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte veröffentlicht Essay zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung der Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die 
UN-Generalversammlung Ende 2006 hat das Deutsche Institut für 
Menschenrechte den Essay "Zum Innovationspotenzial der 
UN-Behindertenkonvention" veröffentlicht. Die Konvention präzisiert 
und ergänzt bereits bestehende menschenrechtliche Standards unter dem
besonderen Blickwinkel der Menschen mit Behinderung.
Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für 
Menschenrechte, zeigt in dem Essays, dass die 
UN-Behindertenkonvention einen signifikanten Paradigmenwechsel in der
Einstellung zu Menschen mit Behinderung darstellt. "Der Konvention 
liegt ein Verständnis von Behinderung zugrunde, indem diese 
keineswegs von vorneherein negativ gesehen, sondern als normaler 
Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft 
ausdrücklich bejaht und darüber hinaus als Quelle möglicher 
kultureller Bereicherung wertgeschätzt wird", so der 
Menschenrechtsexperte. Gleichzeitig sei in der Definition von 
Behinderung auf die sozialen Problemlagen verwiesen, unter denen 
Menschen mit Behinderung leiden. Bielefeldt betont, dass das Problem 
dabei nicht in den betroffenen Menschen verortet wird, sondern im 
ausgrenzenden und diskriminierenden Umfeld.
Bielefeldt verweist darüber hinaus darauf, dass die Konvention die
freiheitliche und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung 
einfordert. Er unterstreicht, dass Autonomie und Inklusion in der 
Konvention nicht als Gegensätze gedacht werden, sondern als 
unauflöslich miteinander verbunden. Die Konvention zielt somit auf 
ein selbstbestimmtes Leben in sozialen Bezügen ab, auf ein 
"Empowerment" von Menschen mit Behinderung.
Das Besondere sei zudem, so der Menschenrechtsexperte, dass die 
Vertragsstaaten über die Umsetzung der Konvention nicht nur alle vier
Jahre an einen UN-Sachverständigenausschuss berichten müssen, sondern
auch auf nationaler Ebene einen Monitoringmechanismus zur 
systematische Überwachung vor Ort einrichten sollen.
Der Ratifizierungsprozess der Menschenrechtskonvention über die 
Rechte von Menschen mit Behinderungen beginnt am 30. März 2007. Das 
Deutsche Institut für Menschenrechte empfahl der Bundesregierung, die
Konvention zügig und vorbehaltlos zu ratifizieren. Weltweit leben 
rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen.
Heiner Bielefeldt: Zum Innovationspotenzial der 
UN-Behindertenkonvention". Berlin: Deutsches Institut für 
Menschenrechte, 2006, 15 S., ISBN 3-937714-29-4
als PDF zum Download 
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=169
Der Konventionstext im Wortlaut: 
http://www.un.org/disabilities/convention/index.shtml

Pressekontakt:

Tamara Nierstenhöfer
Telefon (030) 259 359 13 Mobil 0176 - 2317 9700
Email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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