Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Zeichnung der UN-Behindertenkonvention
Berlin (ots)
Sperrfrist: 30.03.2007 18:00 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Zeichnung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesregierung in New York begrüßt. "Wir empfehlen der Bundesregierung, den innerstaatlichen Beratungsprozess zur Ratifikation transparent und vor allem unter Einbeziehung der Betroffenenverbände voranzutreiben", sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Bielefeldt wies auf die Bedeutung des Zusatzprotokolls zur Konvention hin. Das Protokoll schaffe einen Beschwerdemechanismus auf internationaler Ebene, an den sich Betroffene nach der Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel wenden könnten, so Bielefeldt. Deutschland hat neben der Konvention auch das Zusatzprotokoll gezeichnet.
Bielefeldt würdigte die positive Rolle der Bundesregierung, die durch die frühe Zeichnung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft einen wichtigen Impuls für Behindertenrechte gesetzt habe.
Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenkonvention ist das erste Menschenrechtsabkommen speziell zum Schutz der Rechte behinderter Menschen.
Der Konventionstext im Wortlaut (Arbeitsübersetzung): http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=185
Publikation: Heiner Bielefeldt. Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2006, 15 S., ISBN 3-937714-29-4 als PDF zum Download http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=169
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