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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Zeichnung der UN-Behindertenkonvention

Berlin (ots)

Sperrfrist: 30.03.2007 18:00
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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Zeichnung der 
UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit 
Behinderungen durch die Bundesregierung in New York begrüßt. "Wir 
empfehlen der Bundesregierung, den innerstaatlichen Beratungsprozess 
zur Ratifikation transparent und vor allem unter Einbeziehung der 
Betroffenenverbände voranzutreiben", sagte Heiner Bielefeldt, 
Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Bielefeldt wies auf die Bedeutung des Zusatzprotokolls zur 
Konvention hin. Das Protokoll schaffe einen Beschwerdemechanismus auf
internationaler Ebene, an den sich Betroffene nach der Ausschöpfung 
nationaler Rechtsmittel wenden könnten, so Bielefeldt. Deutschland 
hat neben der Konvention auch das Zusatzprotokoll gezeichnet.
Bielefeldt würdigte die positive Rolle der Bundesregierung, die 
durch die frühe Zeichnung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft einen 
wichtigen Impuls für Behindertenrechte gesetzt habe.
Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen. Die 
UN-Behindertenkonvention ist das erste Menschenrechtsabkommen 
speziell zum Schutz der Rechte behinderter Menschen.
Der Konventionstext im Wortlaut (Arbeitsübersetzung):
   http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=185
Publikation: Heiner Bielefeldt. Zum Innovationspotenzial der 
UN-Behindertenkonvention. Berlin: Deutsches Institut für 
Menschenrechte, 2006, 15 S., ISBN 3-937714-29-4 als PDF zum Download 
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=169

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 259 359 14 Mobil (0160) 966 500 83
Email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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