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rbb exklusiv: Berliner Polizei setzte bundeseinheitliches Fahnungskonzept im Fall Amri anscheinend nicht um
Verbleib von Amri kurz vor dem Attentat ungeklärt

Berlin (ots)

Im Fall des Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri, muss sich die Berliner Polizei ein weiteres Versäumnis vorwerfen lassen. Nach Informationen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) und der Berliner Morgenpost (Freitagsausgabe) forderte das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen die Hauptstadtfahnder wenige Wochen vor dem Anschlag auf, aktuelle Informationen zu Amris Aufenthaltsort zu übermitteln.

Laut dem bundeseinheitlichen Rahmenkonzept "Maßnahme 300", das nach Anschlag auf das World Trade Center im September 2001 beschlossen wurde, sollen die Sicherheitsbehörden jederzeit den Aufenthaltsort potentieller terroristischer Gewalttäter, sog. Gefährder, kennen. Ziel ist es, im Falle eines Anschlags ihren Verbleib zu kontrollieren. Aus diesem Grund wendete sich das LKA NRW an die Berliner Polizei.

Die Berliner Polizei unternahm jedoch offenbar keinen Versuch, den Verbleib des Gefährders aufzuklären. Die Beamten des LKA Nordrhein-Westfalen erhielten keine Antwort. Bereits im Oktober 2016 notierten sie, man habe Amri nach Angaben des LKA Berlin " seit Wochen ... nicht mehr unter Kontrolle".

Die formale Zuständigkeit für Amri als Gefährder lag damals in NRW, weil der abgelehnte Asylbewerber dort seine offizielle Meldeadresse hatte. Tatsächlich war er in Berlin untergetaucht . In einer E-Mail vom 26. Oktober 2016 fragte ein LKA-Beamter aus NRW die Berliner daher: "Habt Ihr Erkenntnisse über seinen Aufenthaltsort?" Die Bitte um "zeitnahe Rückmeldung" verhallte jedoch ungehört. Unter der E-Mail wurde später ohne Datum handschriftlich vermerkt: "Rückmeldung nicht erfolgt!"

Die fehlende Aktivität ist bemerkenswert, weil der marokkanische Geheimdienst unmittelbar vor der Anfrage aus NRW gewarnt hatte, Amri plane "ein Projekt".

Noch sechs Tage vor dem Anschlag, am 13.Dezember 2016, fragten sich laut den eingesehenen Unterlagen die NRW-Ermittler, welche Erkenntnisse im Falle eines Anschlags über den Verbleib von Amri in Berlin vorliegen würden.

Die Untätigkeit des Berliner LKA dürfte am Freitag auch Thema in der Sitzung des Berliner Untersuchungsausschusses zum Fall Amri werden. Ein als Zeuge geladener Beamter des NRW-LKA könnte zu dem Mailverkehr mit den Berliner Kollegen Auskunft geben.

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