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rbb-exklusiv: AfD prüft juristische Schritte gegen "Compact"
Berlin (ots)
Die AfD prüft nach Recherchen des ARD-Politikmagazins Kontraste juristische Schritte gegen das rechtsextreme "Compact"-Magazin. Grund ist eine Wahlkampfkampagne des vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuften Magazins zugunsten der AfD.
"Compact" will mit zehn Veranstaltungen unter dem Titel "Die blaue Welle rollt" im Rahmen der kommenden Wahlkämpfe der AfD zum Wahlsieg verhelfen. "Wir wollen helfen, wo die Kräfte der AfD nicht ausreichen", heißt es in einem "Compact"-Beitrag. Bei den als "Volksfeste" beschriebenen Kundgebungen sollen auch führende AfD-Politiker auftreten, angekündigt sind unter anderem die Brandenburger Landesvorsitzende Birgit Bessin sowie die Bundestagsabgeordneten Petr Bystron und Christina Baum.
Für die Finanzierung der Kampagne bittet Chefredakteur Jürgen Elsässer im "Compact-TV" bei Youtube um Spenden. Bislang seien laut "Compact" bereits etwa 64.000 Euro Spenden zusammengekommen. Benötigt würden 91.000 Euro - unter anderem für die neu angeschaffte Bühne und für Veranstaltungstechnik.
Die AfD erklärte gegenüber "Kontraste", man prüfe seit vergangener Woche "eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung gegen den Compact Verlag". Weiter heißt es, Ziel der AfD sei es, "dass eine Zuordnung dieser Veranstaltungen zur AfD nicht möglich ist."
Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke) hatte die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) in einem Brief auf die "Compact"-Kampagne zugunsten der AfD hingewiesen und um Prüfung gebeten. Renner sieht Hinweise auf eine möglicherweise unzulässige Parteienfinanzierung. Die Bundestagsverwaltung teilte Kontraste dazu mit, sie prüfe den Sachverhalt derzeit und werde sich daher zunächst nicht weiter dazu äußern.
Die AfD teilt dazu mit: "Da der Bundesvorstand eine solche Spende allein aus parteienfinanzierungsrechtlichen Gründen auf keinen Fall annehmen wird, kann diese Kampagne auch nicht als Parteienspende gewertet werden". "Compact" ließ eine Anfrage des ARD-Politikmagazins Kontraste zu dem Vorgang unbeantwortet.
Die Parteirechtsexpertin Dr. Heike Merten von der Universität Düsseldorf weist gegenüber Kontraste darauf hin, dass eine Übernahme von Werbemaßnahmen durch Compact als Spende zu begreifen sei, "wenn die AfD nicht unverzüglich, nachdem sie von einer Werbemaßnahme durch eine vorgeschriebene Anzeige von Compact oder auf sonstigem Wege Kenntnis erlangt hat, ihre Unterlassung verlangt".
Auf die Kontraste-Frage, seit wann die AfD Kenntnis von der Kampagne habe, teilte Bundesschatzmeister Carsten Hütter mit: "Der Bundesverband unserer Partei hat seit zwei Wochen genauere Kenntnis von dieser Veranstaltungsreihe der COMPACT-Magazin GmbH." Was mit "genauerer Kenntnis" gemeint ist und seit wann die AfD überhaupt Kenntnis von der seit Monaten öffentlich bekannten Kampagne hat, bleibt damit offen.
Mehr dazu heute Abend (14.03.2024) um 21.45 Uhr im ARD-Politikmagazin Kontraste im Ersten.
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