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Feuerlöscher müssen regelmäßig geprüft werden - Unternehmer sind in der Pflicht

Kassel (ots)

Nach der geltenden Arbeitsstättenverordnung muss
jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt,
geeignete Maßnahmen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz
treffen. So ist er dafür verantwortlich, dass in seinem Betrieb eine
ausreichende Zahl von Feuerlöschern vorhanden ist - und er hat dafür
Sorge zu tragen, dass eine regelmäßige Prüfung dieser Geräte
durchgeführt wird. Darauf macht der bvbf Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.
Nicht nur für Großunternehmen oder Produktionsbetriebe, in denen
mit gefährlichen oder brennbaren Stoffen umgegangen wird, ist
Brandschutz vorgeschrieben. Auch reine Bürobetriebe wie
Anwaltskanzleien, Werbeagenturen und Arztpraxen sind angesprochen.
Denn ein Brand kann praktisch überall entstehen - dort wo eine
Zündquelle in Verbindung mit brennbaren Gegenständen und Sauerstoff
vorhanden ist. Nach den Erfahrungen des Verbandes können deshalb
nicht nur Produktions- und Werkshallen oder Lagerstätten Orte eines
Brandherdes sein - auch Küchen und Verwaltungsräume kommen dafür in
Betracht. Ursachen sind hier oft menschliches Fehlverhalten sowie
überhitzte Elektrogeräte wie Drucker und Computer.
Sachkundige Prüfung durch Brandschutz-Fachbetriebe gibt Sicherheit
Da die Wirkung der Lösch- und Treibmittel von Feuerlöschern im
Laufe der Zeit nachlässt, ist eine regelmäßige sachkundige Prüfung
der Geräte unerlässlich. Um im Ernstfall die volle
Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten, hat diese nach höchstens zwei
Jahren zu erfolgen. Ein Blick auf die Prüfplakette gibt Auskunft
darüber, wann und von wem die letzte Prüfung durchgeführt wurde.
Liegt diese länger zurück, ist umgehend der Kundendienst eines
Brandschutz-Fachbetriebs zu benachrichtigen.
Brandschutz-Fachbetriebe bieten neben der sachkundigen Prüfung der
Feuerlöscher auch eine kompetente Beratung bei Neuanschaffungen sowie
eine Einweisung der Mitarbeiter in deren Handhabung. Darüber hinaus
übernehmen sie die Einrichtung und Kennzeichnung von Flucht- und
Rettungswegen und stehen mit umfassenden Serviceleistungen zur
Verfügung - bis hin zum kostenlosen Brandschutz-Check. Qualifizierte
Brandschutz-Fachbetriebe findet man zum Beispiel im Internet unter
www.bvbf-brandschutz.de

Pressekontakt:

bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Friedrichsstr. 18
34117 Kassel

Pressebeauftragter:
Dr. Volker Schulz, Berrenrather Straße 190, 50937 Köln, Tel: 0221 -
42 58 12; E-Mail: presse@bvbf-brandschutz.de

Original-Content von: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV., übermittelt durch news aktuell

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