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Paritätischer Wohlfahrtsverband

Paritätischer Wohlfahrtsverband hält Zuwanderungsgesetz für unzureichend
"Bleiberechtsregelung kann Verschärfungen und Versäumnisse nicht rechtfertigen"

Berlin (ots)

Mit der heute im Bundestag beschlossenen Änderung
des Zuwanderungsgesetzes werden nach Ansicht des Paritätischen 
Wohlfahrtsverbandes wichtige europarechtliche Vorgaben nicht 
angemessen umgesetzt. Der Verband kritisiert vor allem, dass 
Flüchtlingen, die nach dem europäischen Menschenrechtsstandard nicht 
in Krisengebiete abgeschoben werden können, in Deutschland immer noch
kein sicherer Aufenthaltstatus gewährt wird.
Vor allem beklagt der Verband die Verschärfungen  bei der 
Familienzusammenführung. Diese seien familienfeindlich und 
verfassungsrechtlich bedenklich, so Verbandsvorsitzender Eberhard 
Jüttner. "Der geforderte Nachweis von Deutschkenntnissen schon vor 
der Einreise verhindert die Familienzusammenführung, löst aber nicht 
das Problem der Zwangsheirat", sagte Jüttner. "Aufenthaltsrechtliche 
Verbesserungen, die tatsächlich die Position der Opfer von 
Zwangsheirat gestärkt hätten, werden dagegen nicht umgesetzt."
Die vorgesehene Bleiberechtsregelung ist nach Einschätzung des 
Verbandes ein Fortschritt gegenüber dem unzulänglichen Beschluss der 
Innenministerkonferenz vom November 2006. Es gebe aber nach wie vor 
zahlreiche Ausschlussgründe, die vielen langjährig Geduldeten eine 
Aufenthaltserlaubnis verwehrten. Das geplante Gesetz verhindere zudem
nicht, dass künftig erneut Flüchtlinge, die nicht in ihr Heimatland 
zurückkehren können, jahrelang mit dem unsicheren Status der Duldung 
leben müssten. Jüttner: "Schon jetzt ist klar, dass es in Kürze 
wieder Reformbedarf beim Zuwanderungsrecht geben wird."

Pressekontakt:

Ansprechpartnerin: Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304

Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell

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