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Paritätischer Wohlfahrtsverband

Paritätischer fordert: Preisschub muss durch Regelsatzanpassung aufgefangen werden - Inflation stürzt immer mehr Bezieher von Alg II und Sozialgeld in Armut

Berlin (ots)

Angesichts der Inflationswarnungen von
Bundesbank-Chef Weber hat der Paritätische seine Forderung 
bekräftigt, den Regelsatz von Hartz IV und Sozialgeld an die 
jährliche Preisentwicklung anzupassen. "Der enorme Preisschub treibt 
die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld immer tiefer in 
die Armut", sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des 
Wohlfahrtsverbandes. "Wer angesichts dieser Warnungen immer noch 
nicht handelt, nimmt die Armut von 7,3 Millionen Hartz-IV-Beziehern -
darunter 1,9 Millionen Kindern - bewusst in Kauf", so Schneider.
Der derzeit geltende Regelsatz von 347 Euro hat aufgrund der 
inzwischen eingetretenen Kaufkraftverluste nach einer Expertise des 
Verbandes nur noch einen realen Wert von 331 Euro. "Wenn der 
Regelsatz die Preisentwicklung berücksichtigen würde,  müsste er auf 
mindestens 361 Euro angehoben werden", fordert Schneider.
Der Regelsatz dürfe nicht länger von der Rentenentwicklung 
abhängig gemacht werden, so der Paritätische. Durch Riester- und 
Nachhaltigkeitsfaktor werde er sonst bis mindestens 2009 faktisch 
eingefroren. Der Verband hat ein Modell entwickelt, nach dem die 
erforderliche jährliche Anpassung des Regelsatzes berechnet werden 
kann. Es orientiert sich an der vom Statistischen Bundesamt 
festgestellten Preisindex-Entwicklung, die auf die spezielle 
Zusammensetzung des Regelsatzes abgestimmt wird. Der vom 
Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex setzt sich 
anders zusammen als der Regelsatzindex, da dort Nettokaltmieten und 
ein Teil der Energiekosten ausgeklammert sind. Verkehrskosten 
beispielsweise werden nur zu einem kleinen Teil berücksichtigt, 
Nahrungsmittelausgaben dagegen stärker gewichtet.
Der aktuelle Regelsatz wurde aus der Einkommens- und 
Verbrauchsstichprobe aus dem Jahre 2003 abgeleitet. Bis zum 1. Juli 
2007 betrug er 345 Euro. Aufgrund der Kopplung an die 
Rentenentwicklung wurde er dann um zwei Euro auf 347 Euro angehoben, 
was jedoch die Kaufkraftverluste bei weitem nicht auffängt.

Pressekontakt:

Ansprechpartnerin: Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304

Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell

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