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Paritätischer Wohlfahrtsverband

Paritätischer Wohlfahrtsverband: Ausbildungsplatzabgabe gefährdet Arbeit sozialer Einrichtungen
Verband wirft Regierung handwerkliche Fehler vor

Berlin (ots)

Massive handwerkliche Fehler hat der Paritätische
Wohlfahrtsverband im Gesetz zur geplanten Ausbildungsplatzabgabe
festgestellt. "Die Mängel summieren sich in fataler Weise bis hin zur
existenziellen Bedrohung für einzelne soziale Betriebe", betont Dr.
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes. Für die Mehrzahl sozialer Einrichtungen - von
Kindergärten bis zu Pflegeheimen - wirke die Abgabe kontraproduktiv.
Durch zusätzliche finanzielle Belastungen verteuere sie deren
Leistungen, da eine Refinanzierung durch Kommunen oder Kranken- bzw.
Pflegekassen derzeit nicht zu erwarten sei.
Da Erzieherinnen, Pflegekräfte und Sozialpädagogen in der Regel
nicht im Rahmen des dualen Systems ausgebildet würden, könnten
soziale Einrichtungen auch nicht die neuen Fördermöglichkeiten des
geplanten Berufsausbildungssicherungsgesetzes nutzen, für die sie
aber gleichwohl die Ausbildungsplatzabgabe zahlten. Diese komme für
die Freie Wohlfahrtspflege daher einer Sondersteuer gleich. Als
paradoxes Beispiel führt Schneider an, dass Erzieherinnen und
Sozialpädagoginnen im Anerkennungsjahr dem neuen Gesetz zufolge nicht
als Auszubildende gewertet werden. Sie gelten als
sozialversicherungspflichtige Beschäftige und erhöhen sogar die
Bemessungsgrundlage für die Ausbildungsplatzabgabe.
Altenpflegeeinrichtungen wiederum sei es nicht möglich, die Zahl der
Ausbildungsplätze eigenständig zu erhöhen. "Es können nur so viele
Ausbildungsplätze angeboten werden, wie im Kostensatz mit den
Pflegekassen vereinbart wurden", so Schneider.
Ein weiterer Mangel des Gesetzentwurfs: Er nimmt keine Rücksicht
auf Bereiche, in denen es bereits Umlageregelungen zur Sicherung von
Ausbildungsplätzen gibt. So können nach dem seit 2003 geltenden
Altenpflegegesetz die Länder per Rechtsverordnung veranlassen, dass
von Pflegeeinrichtungen eine Ausbildungsumlage erhoben wird. Der
Gesetzentwurf differenziert auch nicht danach, ob es sich bei
Betrieben um kommerzielle Unternehmen handelt oder um Einrichtungen,
die schwer vermittelbare oder behinderte Menschen aus- oder
fortbilden wie Beschäftigungsgesellschaften und Werkstätten für
behinderte Menschen.

Pressekontakt:

Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302

Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell

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