Paritätischer Wohlfahrtsverband
Arbeitslosengeld II: Scharfer Protest des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes gegen Stichtagsregelung zum 1. Februar
Berlin (ots)
In scharfer Form hat der Paritätische Wohlfahrtsverband gegen die Regelung protestiert, wonach von Februar 2005 an Arbeitslose im Übergang von Arbeitslosengeld 1 zu Arbeitslosengeld II für einen Monat keine Leistungen erhalten sollen. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, endlich eine Lösung für den Erstauszahlungstermin zu schaffen, die dem individuellen Bedarf der von Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte gerecht wird. Mit der Januar-Regelung alleine sei vielen Arbeitslosen nicht geholfen.
"Was im Januar falsch ist, kann im Februar nicht plötzlich richtig sein", stellte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, fest. Die Annahme, dass am Monatsanfang kein Bedarf besteht, wenn am Ende des Vormonats noch Arbeitslosengeld 1 ausgezahlt worden ist, träfe auf eine Vielzahl von Haushalten nicht zu. Viele hätten entweder kaum Vermögen oder seien verschuldet und damit eindeutig unterstützungsbedürftig. Schneider: "Selbstverständlich werden nicht alle beim Übergang vom Arbeitslosengeld 1 zum Arbeitslosengeld II gleich einen Bedarf geltend machen können, da sie noch über Vermögen oberhalb der Freigrenzen verfügen. Eine Stichtagsregelung jedoch, die die Menschen generell vom Leistungsbezug ausschließt, ist sozial ignorant und nimmt Härten und soziale Verwerfungen bewusst in Kauf."
Der Paritätische Wohlfahrtsverband appelliert an Wirtschaftsminister Clement, den Grundsatz nicht aufzugeben, wonach sich fürsorgerische Leistungen am individuellen Bedarf der Betroffenen orientieren. Der Entscheidung, ob das Arbeitslosengeld II ausgezahlt werde, müsse in jedem Fall eine individuelle Bedarfsprüfung vorausgehen.
Pressekontakt:
Dr. Ulrich Schneider
Tel.: 030/246 36 302 oder
Ulrike Bauer
Tel.: 030/246 36 304
Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell