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BERLINER MORGENPOST: Das Tauziehen um Hartz IV muss ein Ende haben - Leitartikel

Berlin (ots)

In Deutschland braucht die Bundesregierung Mehrheiten in gleich zwei Parlamenten, um wichtige - vor allem sozialpolitische - Gesetzesvorhaben durchzubringen. Seit Schwarz-Gelb im Bundesrat das Stimmenübergewicht verloren hat, sind Merkel und Westerwelle auf die Zustimmung von SPD und Grünen in der Länderkammer angewiesen. Zur Vermeidung einer Blockade sieht das Grundgesetz den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vor. Mit dem Auftrag, einen Kompromiss zu suchen, ohne den Demokratie nicht funktioniert. Wie schwierig das ist, zeigt gerade mal wieder das nun schon Wochen währende Tauziehen um die von den Verfassungsrichtern aufgegebene Reparatur der Hartz-IV-Reform. Denn auch in diesem Ringen geht es ja nicht nur um die Sache, sondern auch um eine Machtprobe. Vor allem für die Opposition im Bundestag mit ihrer Mehrheit im Bundesrat ist es die willkommene Chance, der Bundesregierung deren Grenzen aufzuzeigen und dank der Durchsetzung eigener Forderungen zu punkten. So verständlich diese Verlockung ist, darf sie doch nicht so weit führen, einen fairen Interessenausgleich durch immer neue nachgeschobene Forderungen über Gebühr und damit zulasten der Betroffenen in die Länge zu ziehen. Das müssen SPD und Grüne bedenken, wenn sie sich nicht dem Verdacht aussetzen wollen, ihnen gehe es weniger um die von Karlsruhe verordnete Überarbeitung des einst von ihnen selbst beschlossenen Hartz-IV-Gesetzes, sondern mehr um die Demonstration ihrer Macht. Und damit konkret um die Demontage der bislang ebenso erfolgreichen wie populären Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen. Die ist Rot-Grün bereits in einigen wesentlichen Punkten entgegengekommen. Mit dem Zugeständnis etwa, dass nicht die anonymen Jobcenter, sondern die Kommunen finanziell die Teilhabe bedürftiger Kinder am Bildungspaket betreuen, das die Richter verordnet haben. Oder mit ihrer Bereitschaft, weitere Mindestlöhne in der Zeitarbeitsbranche zuzulassen, obwohl dieses Thema überhaupt nicht Teil des Karlsruher Urteils war. Ähnlich verhält es sich mit der vehementen Forderung von SPD und Grünen, den Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger zu erhöhen. Die Richter haben die Berechnung, aber nicht die Höhe des Regelsatzes moniert. Dem hat Frau von der Leyen mit neuer Transparenz plus den in der Tat eher lächerlichen zusätzlichen fünf Euro entsprochen. Und wenn nun plötzlich ihre Kontrahenten auch noch die Forderung aus dem Hut zaubern, eine Regelung für Hartz-IV-Empfänger mit privater Krankenversicherung zu beschließen, hat das viel mit unzulässiger Überfrachtung einer ohnehin komplizierten Materie zu tun - und weniger mit dem Willen zu einem fairen Interessenausgleich. Die Zeit des Pokerns muss vorbei sein. Der Machtkampf darf nicht auf dem Rücken bedürftiger Kinder ausgetragen werden. Die nämlich können das für sie geschnürte Bildungspaket erst auspacken, wenn sich Regierung und Opposition auch über alles andere geeinigt haben. Es wäre verantwortungslos, wenn die heutige Nachtsitzung wieder ergebnislos endet.

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Telefon: 030/2591-73650
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