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Der aktuelle Finanztipp
Verband der PSD Banken e.V.
Erben & Schenken, 4. und letzter Teil
Steuerschätzchen Familienheim

Bonn (ots)

Nach Plänen der Regierung wird Vererben und
Verschenken von Immobilien ab 2007 teurer. Der Gesetzgeber will
handeln, sobald das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur
Besteuerung von Immobiliengeschenken gesprochen hat - voraussichtlich
Anfang 2007. Viele Familien denken daher jetzt darüber nach, Häuser
und Wohnungen auf Partner oder Kinder zu übertragen. Wer seinem
Gatten das Familienheim schenken will, kann sich indes Zeit lassen.
Das selbst genutzte Häuschen dürfen sich Ehepartner nämlich völlig
steuerfrei gegenseitig schenken. Die Freibeträge der Partner, 307.000
Euro, bleiben hiervon unberührt. Die Größe des Familienheims spielt
dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass es den Lebensmittelpunkt
des Paares bildet.
Diesen Steuervorteil können Familien auch nutzen, um das Haus über
den Umweg "Partner" steuerfrei auf die Kinder zu übertragen. Vater
und Mutter dürfen ihren Kindern jeweils steuerfrei Geschenke im Wert
von 205.000 Euro machen. Hat nun etwa der Vater diesen Freibetrag
bereits ausgeschöpft, schenkt er das Haus erst der Mutter. Diese
reicht es - nach Abwarten einer "Schamfrist" von mehreren Monaten -
an die Kinder weiter.
Tipp: Von der Familienheim-Regelung profitieren auch Paare, die
umziehen müssen: Am neuen Familienstandort erwirbt zum Beispiel er
das Haus und schenkt es vor dem nächsten Umzug der Partnerin. Diese
verkauft das Haus später, legt den erhaltenen Betrag an oder nutzt
ihn für die Finanzierung eines neuen Heims. Die zehnjährige
Spekulationsfrist darf sie dabei ebenfalls ignorieren: Verkauft sie
das Haus mit Gewinn, kassiert sie den Veräußerungserlös steuerfrei.
Redaktion:
BrunoMedia Communication GmbH
Bonner Str. 328
50968 Köln
Tel. 0221/348038-11
Email:  psd@brunomedia.de

Pressekontakt:

Olaf Willems
Verband der PSD Banken e.V.
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Tel. 0228/95904-92
Email: presse@vpsd.de
www.psd-bank.de

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