Lovells kritisiert geändertes AGG
Frankfurt (ots)
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat das "Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze" genutzt, um erste Änderungen am Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) vorzunehmen. Begründet werden diese Änderungen mit der Berichtigung von "Redaktionsversehen des Gesetzgebers". Die Änderungen wurden am 19. Oktober 2006 im Bundestag beschlossen.
Dr. Hans-Peter Löw, Partner der internationalen Sozietät Lovells, kommentiert die Änderung wie folgt: "Die Änderungen waren zur Vermeidung von Widersprüchen notwendig. Es bleiben nach wie vor erhebliche Zweifel, ob der Ausschluss der Antidiskriminierungsregeln aus dem Kündigungsrecht europarechtskonform ist."
Informationen zu den Änderungen liegen auf Nachfrage bereit.
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