Bundesverband Junger Unternehmer (BJU) zur 1. Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG): "Dieses Gesetz behindert Arbeitnehmer bei der Jobsuche im Rhein/Main Gebiet."
Frankfurt (ots)
Auf heftige Kritik stößt das von der Bundesregierung geplante Antidiskriminierungsgesetz beim Regionalverband Rhein/Main des Bundesverbandes Junger Unternehmer (BJU). "Dieses Gesetz behindert sowohl in der Region ansässige Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beim Einstellungsprozess. Besonders Arbeitslose werden durch einen noch längeren Wiedereingliederungsprozess das Nachsehen haben. Vor dem Hintergrund von Hartz IV ist das purer Hohn", so der Vorsitzende des BJU-Regionalkreises Michael Ruiss.
Nach Ansicht des BJU behindere das Gesetz aufgrund der neuen Rechtslage zügige und unbürokratische Einstellungen. Um Rechtssicherheit zu erlangen, müssten die Unternehmen zukünftig standardisierte Bewerbungsverfahren durchführen, statt beispielsweise auf Initiativbewerbungen zurückzugreifen. "Das gesamte Feld der Initiativbewerbungen von Jobsuchenden würde somit wirkungslos werden, Eigeninitiative somit bestraft und mehr Bürokratie belohnt. Das ist völliger Unsinn!", so Ruiss weiter. Der regionale Arbeitsmarkt würde darüber hinaus für den Arbeitssuchenden weniger transparent, da Arbeitgeber lediglich im vertrauten Umfeld nach Arbeitskräften suchen würden und Ausschreibungen in Zukunft weitestgehend vermeiden.
Mittelständische Unternehmen im Rhein/Main Gebiet sähen nach Ansicht von Ruiss überdies ernormen Neu-Kosten und bürokratischen Hindernissen entgegen. Bereits im Vorfeld von Stellenausschreibungen entstünden durch notwendige Dokumentationen und evtl. Rechtsberatung zusätzliche Kosten. Durch die geplante Beweislastumkehr, wären Klagewellen amerikanischen Ausmaßes zu erwarten. Auch müsse ein Unternehmen Rückstellungen für potentielle Klagen bilden. Dieses Gesetz stehe, so der BJU weiter, in krassem Widerspruch zum geplanten Masterplan Bürokratieabbau der Bundesregierung. "Wir Unternehmer müssen uns in Zukunft mit noch mehr Bürokratie herumschlagen. Bürokratie, die viel kostet. Dieses Geld würde bei jungen Unternehmern notwendig gebraucht für wichtige Investitionen und zusätzliches Personal", so Michael Ruiss abschließend.
Über den BJU:
Im Bundesverband Junger Unternehmer haben sich rund 2.000 junge selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer aller Branchen im Alter bis 40 Jahre zusammengeschlossen. Gegründet wurde der BJU im Jahr 1950. Die Mitglieder des BJU sind Inhaber oder Gesellschafter eines Unternehmens mit mindestens zehn Beschäftigten oder 1 Million Euro Jahresumsatz. Die BJU-Mitgliedsunternehmen machen insgesamt einen jährlichen Umsatz von rund 20 Milliarden Euro und haben ca. 150.000 fest angestellte Mitarbeiter.
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