shift TV Online TV Rekorder Position durch Präzedenzurteil des US-Berufungsgerichts gestärkt
München (ots)
Online TV Rekorder shift TV begrüßt das Urteil des US-Berufungsgerichts zum zentralen Aufzeichnungsdienst Cablevision. Michael Westphal, Geschäftsführer des Online TV Rekorders:
"Dieses Urteil passt nicht nur in die Zeit, sondern insbesondere zu dem heutigen Mediennutzungsverhalten der Zuschauer. Mit shift TV ( http://www.shift.tv ) können Internetnutzer 20 deutsche Fernsehprogramme online aufzeichnen und zeitversetzt abrufen. Der webbasierte Service ermöglicht es Zuschauern deutsche Fernsehprogramme zum Zeitpunkt ihrer Wahl zu konsumieren. Benötigt wird ein PC und ein Internetanschluss. Die Verbraucher sind daher die eigentlichen Gewinner dieses Urteils"
Das US-Berufungsgericht für den US-Bundesgerichtsbezirk New York hat dem US-Kabelfernsehanbieter Cablevision am 5. August 2008 grünes Licht für einen zentralen Aufzeichnungsdienst von Fernsehsendungen übers Internet gegeben. Der Court of Appeals for the Second Circuit stellte am vergangenen Montag in seinem Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Kabelnetzbetreiber und Filmstudios sowie Fernsehanstalten klar, dass der geplante Online-TV-Recorder "nicht direkt die exklusiven Rechte der Kläger zur Reproduzierung und öffentlichen Darbietung ihrer Copyright-geschützten Werke verletzen würde". Ein Bezirksgericht in Manhattan war zunächst im März 2007 zur entgegen gesetzten Auffassung gekommen. Das Berufungsgericht verwies den Fall nun wieder zurück an die niedrigere Instanz und stärkte die Position von Cablevision.
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