Neue OZ: Kommentar zu Geschichte
Bundestag
Grundgesetz
Osnabrück (ots)
Glücksfall für die Republik
Zum runden Geburtstag mit Komplimenten überhäuft zu werden ist nichts Ungewöhnliches. Auch das Grundgesetz bekam zum 60. gestern im Bundestag manchen Kranz geflochten - völlig zu Recht.
Nach der Katastrophe des Nationalsozialismus sollte die Verfassung ein neues, freies und soziales Deutschland gründen helfen. Dies ist auf bemerkenswerte Weise gelungen. Insbesondere hält das Werk Rechte und Pflichten gekonnt in Balance. Sätze wie "Eigentum verpflichtet" als Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft zeigen, wie bündig und in Teilen stilistisch brillant die Grundordnung unseres Zusammenlebens definiert wurde. Erst in den letzten Jahren setzte der unschöne Trend des Gesetzgebers ein, detailbesessene Bandwurmsätze einzuflechten.
Das Grundgesetz ist ein Glücksfall für die Republik, und so sollten sich Diskussionen über eine grundlegend neue Verfassung verbieten. Dass es den DDR-Bürgern 1990 übergestülpt wurde, wie es neulich SPD-Chef Franz Müntefering formulierte, ist Unsinn. Das Grundgesetz war ein Angebot an die Ostdeutschen, das diese gerne annahmen - durch ein frei gewähltes Parlament. Wer heute eine neue, "gesamtdeutsche" Verfassung fordert, sollte aber ohnehin sagen, worin diese sich denn - bitte schön! - von der jetzigen unterscheiden müsste.
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