Neue OZ: Kommentar zu Justiz
Sicherungsverwahrung
Osnabrück (ots)
Scheinheilige Kritik
Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung ist scheinheilig. Ja, die schwarz-gelbe Koalition hat sich eines juristischen Kunstgriffs bedient, um gefährliche Straftäter möglichst weiterhin von der Bevölkerung fernzuhalten. Ja, nicht alle Gefangenen, die nach einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs zu Unrecht in Sicherungsverwahrung sitzen, lassen sich in die geplanten, neuartigen Therapie-Anstalten verlegen. Der Weg dahin führt nur über eine psychische Störung, die viele der Betroffenen nicht haben. Ja, die Pläne der Koalition sind teuer für die Länder, weil sie in neue Gebäude und zusätzliche Fachleute investieren müssen.
Aber nein, das alles rechtfertigt nicht den Krawall, der nun geschlagen wird. Denn die Kritiker bleiben eine bessere Alternative schuldig. In Wahrheit ist mehr als das, was die Koalition jetzt plant, ohne Verstoß gegen das Grundgesetz und die europäischen Menschenrechte nicht machbar. Es sind die seit 1998 immer wieder verschärften strafrechtlichen Vorschriften zur Sicherungsverwahrung, die der Bundesregierung jetzt in rund 80 Altfällen vor die Füße fallen. Hier versucht die Koalition mit neuartigen Einrichtungen zu retten, was juristisch noch zu retten ist. Auf lange Sicht weitaus wichtiger ist aber, dass Schwarz-Gelb die Paragrafen zur Sicherungsverwahrung zugleich wieder auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß stutzen will. Das geht im Moment leider unter.
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