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Patientenschützer: Bundesregierung lässt Opfer von Behandlungsfehlern im Stich

Osnabrück (ots)

Patientenschützer: Bundesregierung lässt Opfer von Behandlungsfehlern im Stich

Eugen Brysch fordert Härtefallfonds und zentrales Register

Osnabrück. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wirft der Bundesregierung vor, Opfer von Behandlungsfehlern im Stich zu lassen. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) kritisierte der Vorstand Eugen Brysch die Untätigkeit der Ampel-Koalition bei diesem Thema, obwohl es das Leben vieler Menschen betreffe. Deutschlands oberster Patientenschützer sagte: "Die Bundesregierung ist weit weg davon, die Stellung der Patienten im Gesundheitssystem zu stärken."

So fehle von dem versprochenen Härtefallfonds für die Opfer von medizinischen Behandlungsfehlern, der bei tragischen Fehlern sofort greife, "in der politischen Agenda jede Spur". Auch ein bundeseinheitliches Zentralregister lasse auf sich warten. Bisher führen der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen, Gerichte und Ärztekammer jeweils eigene Statistiken über Behandlungsfehler.

"Missstände lassen sich aber nur erkennen, wenn eine lückenlose Dokumentation erfolgt", sagte Brysch der "NOZ". "Ärzte und Pflegekräfte sowie Krankenhäuser, Praxen und Pflegeheime brauchen endlich eine Fehlerkultur." Ein zentrales Register könnte nach Ansicht des Patientenschützers alle Fakten sammeln, um besser aus Fehlern zu lernen.

Der oberste Patientenschützer forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf, die Patientenrechte jetzt gesetzlich zu stärken: "Dazu gehört in jedem Fall auch eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten."

An diesem Donnerstag (17. August) stellt der Medizinische Dienst die Jahresstatistik 2022 zur Begutachtung von Behandlungsfehlern in Berlin vor.

Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland wieder Tausende Behandlungsfehler in Kliniken und Arztpraxen. Der Medizinische Dienst untersuchte 2022 nach eigenen Angaben insgesamt gut 13.000 Verdachtsfälle. Mehr als 3.600 davon hätten sich als Behandlungsfehler erwiesen.

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