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Neues Deutschland: zum Urteil des Bundessozialgerichts über Hartz-IV-Regelsatz für Kinder

Berlin (ots)

Wer möchte, dass sein Kind ein Instrument erlernt,
vernünftig gekleidet ist oder regelmäßig Sport treibt, der muss tief 
in die Tasche greifen. Wem pro Monat und Kind ganze 211 Euro zur 
Verfügung stehen, der wird sich zweimal überlegen, ob Sport oder 
Klavierunterricht wirklich nötig sind. 211 Euro erhält eine 
arbeitslose Mutter für ihr Kind als sogenanntes Sozialgeld. Der 
Gesetzgeber ermittelte diesen Betrag, indem er einfach den Regelsatz 
der Mutter um 40 Prozent reduzierte: So einfach legt man in 
Deutschland Bedarf fest! Das Bundessozialgericht hat nun vom 
Gesetzgeber gefordert, den Bedarf der Kinder genauer zu berechnen - 
mehr nicht.
 Die Richter betonten ausdrücklich, dass die geringe Höhe der 
Regelleistungen nicht zur Disposition steht, wenn der Gesetzgeber 
nachweisen kann, warum das Sozialgeld nur 60 Prozent des Regelsatzes 
betragen soll. So scheint die Freude über das Urteil verfrüht, denn 
an der Situation der betroffenen Kinder wird sich vorerst nichts 
ändern. Falls das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber wirklich 
zwingen sollte, die fehlenden Berechnungen nachzuliefern, heißt das 
noch lange nicht, dass diese Neuberechnung auch zu einer Erhöhung des
Sozialgeldes führen wird. Wie trickreich solche Berechnungen zum 
Nachteil der Betroffenen ausfallen können, zeigen die abenteuerlichen
Hartz IV- Kalkulationen. Um auf den politisch gewollten, 
möglichst niedrigen Endbetrag zu kommen, rechnet man einzelne Posten 
klein.

Pressekontakt:

Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21

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