Neues Deutschland: zum Urteil des Bundessozialgerichts über Hartz-IV-Regelsatz für Kinder
Berlin (ots)
Wer möchte, dass sein Kind ein Instrument erlernt, vernünftig gekleidet ist oder regelmäßig Sport treibt, der muss tief in die Tasche greifen. Wem pro Monat und Kind ganze 211 Euro zur Verfügung stehen, der wird sich zweimal überlegen, ob Sport oder Klavierunterricht wirklich nötig sind. 211 Euro erhält eine arbeitslose Mutter für ihr Kind als sogenanntes Sozialgeld. Der Gesetzgeber ermittelte diesen Betrag, indem er einfach den Regelsatz der Mutter um 40 Prozent reduzierte: So einfach legt man in Deutschland Bedarf fest! Das Bundessozialgericht hat nun vom Gesetzgeber gefordert, den Bedarf der Kinder genauer zu berechnen - mehr nicht. Die Richter betonten ausdrücklich, dass die geringe Höhe der Regelleistungen nicht zur Disposition steht, wenn der Gesetzgeber nachweisen kann, warum das Sozialgeld nur 60 Prozent des Regelsatzes betragen soll. So scheint die Freude über das Urteil verfrüht, denn an der Situation der betroffenen Kinder wird sich vorerst nichts ändern. Falls das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber wirklich zwingen sollte, die fehlenden Berechnungen nachzuliefern, heißt das noch lange nicht, dass diese Neuberechnung auch zu einer Erhöhung des Sozialgeldes führen wird. Wie trickreich solche Berechnungen zum Nachteil der Betroffenen ausfallen können, zeigen die abenteuerlichen Hartz IV- Kalkulationen. Um auf den politisch gewollten, möglichst niedrigen Endbetrag zu kommen, rechnet man einzelne Posten klein.
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