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Neues Deutschland: zum Streit um die Wahl Lotahr Bisky zum Bundestagsvizepräsidenten

Berlin (ots)

Linksfraktion und Grüne haben im Konflikt um die
Vizepräsidentenwahl im Bundestag gegen eine Änderung der 
Geschäftsordnung plädiert. Das erscheint im laufenden Verfahren 
zunächst einleuchtend, birgt aber das Risiko, dass der Kandidat der 
Linken auch im vierten Wahlgang an einer intoleranten Mehrheit aus 
Union und SPD scheitert. Was dann? Der Druck, statt Lothar Bisky ein 
anderes Fraktionsmitglied zu nominieren, wird zunehmen, da eine 
mehrheitliche Zustimmung bei den anderen Fraktionen zwar angemahnt, 
nicht aber angeordnet werden kann.
 Tatsache ist, dass die bestehende Geschäftsordnung des 
Bundestags einen Zielkonflikt enthält: zwischen dem Recht jeder 
Fraktion, mindestens einen Vizepräsidenten zu stellen, und dem Recht 
des Parlaments, diesen - mit Mehrheit - zu wählen. Für eine kleine 
Fraktion kann dies bedeuten, sich ggf. einem Mehrheitsdiktat 
unterwerfen zu müssen oder ihren Anspruch nicht einlösen zu können. 
Muss denn das Quorum für ungleich große Fraktionen zwingend gleich 
groß sein? Im Kern verlangt dies ungleiche statt gleiche Maßstäbe. Es
könnte durchaus geregelt werden, dass ein Vizepräsident gewählt ist, 
wenn er eine Mehrheit oder z. B.  10 (oder 20) Prozent mehr 
Stimmen erhält, als die eigene Fraktion Mitglieder hat. Eine solche 
Regelung verkörperte mehr demokratische Kultur, weil sie beide 
grundsätzlich anerkannten Ziele besser respektierte: das Recht jeder 
Fraktion auf einen Sitz im Präsidium, wie auch die Pflicht, einen 
Kandidaten zu nominieren, der Vertrauen über die eigenen Reihen 
hinaus genießt (was bei Bisky der Fall ist). Dass Letzteres eine 
Mehrheit sein muss, ist nicht plausibel und verführt bestenfalls zur 
Unehrlichkeit.

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Neues Deutschland
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Telefon: 030/293 90 721

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