BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Gesundheitsrisiken im Reinigungsgewerbe (mit Bild)
Mitgliedsunternehmen der BG BAU für beispielhaften Arbeitsschutz ausgezeichnet
Berlin (ots)
Sauber und rein soll alles werden. Das ist die Profession von Gebäudereinigern. Dabei sollten sich die Beschäftigten dieser Branche im eigenen Interesse vor Gesundheitsgefahren schützen: Neben Unfällen können Infektionen in medizinischen Einrichtungen drohen. In Maschinenhallen kommen Gebäudereiniger mit Stoffen wie Schwermetalle in Berührung, die bei fehlenden Schutzmaßnahmen leicht zu Erkrankungen führen. Zudem enthalten Reinigungsmittel je nach Einsatzgebiet oft schädliche Stoffe wie Säuren, Laugen, organische Lösemittel oder Desinfektionsmittel. Dabei können Risiken klein gehalten werden, das zeigt das Beispiel der Firma A.H. Winterberg GmbH & Co. KG aus Wuppertal. Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung hatte sie Anfang November bei der Messe A+A mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis ausgezeichnet.
Die Firma A.H. Winterberg ist eine von 39.000 Mitgliedsunternehmen der BG BAU im Bereich Gebäudereiniger mit fast 900.000 Beschäftigten. Sie ist in allen Arbeitsbereichen des Reinigungsgewerbes tätig. Dazu gehören Büros, Lagerhallen, Glasfassaden, Werkstätten und vieles mehr. Entsprechend vielfältig ist das Risiko für die rund 500 Mitarbeiter. Die aus Vertretern von Wirtschaft, Politik und Verbänden besetzte Jury zum Deutschen Arbeitsschutzpreis verwies auf den "ganzheitlichen und nachhaltigen Einsatz" des Unternehmens im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS-BAU) der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, das in die betrieblichen Abläufe des Unternehmens eingebunden wird, hatte starken Anteil am Erfolg in Sachen Arbeitsschutz. AMS BAU berücksichtigt branchenspezifische Probleme von Klein- und Mittelbetrieben.
Jedes Jahr erleiden rund 4.000 Gebäudereiniger teils schwere Arbeitsunfälle, vor allem Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Zudem gibt es zahlreiche Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit. Ohne Schutz reizen und verätzen Säuren und Laugen in Reinigern die Haut, die Augen und die Atemwege. Zu häufig eingeatmete Lösemitteldämpfe schädigen Organe und das Nervensystem. Desinfektionsmittel verätzen ohne Schutz Haut und Schleimhäute und können schwere Allergien auslösen. Wie die BG BAU betont, haben Reinigungsunternehmen Risiken für die Beschäftigten mit einer Gefährdungsbeurteilung an deren Arbeitsplätzen im Voraus abzuschätzen. Daraus ergeben sich die notwendigen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen etwa Warnschilder sowie persönliche Schutzausrüstung, zum Beispiel spezielle Kleidung und Handschuhe. Diese legt der Arbeitgeber fest und stellt sie den Arbeitnehmern zur Verfügung.
In der Praxis kommt es am häufigsten zu Erkrankungen der Haut. Typische Hautschäden zeigen sich durch juckende Rötungen, Schwellungen Bläschenbildung oder nässende Wunden: Bei Nass- und Feuchtarbeiten sollten Gebäudereiniger flüssigkeitsdichte Handschuhe mit längerem Schaft zum Umstülpen tragen und dabei Handschuhe aus Baumwolle unterziehen. Beim Umgang mit konzentrierten Arbeitsstoffen empfiehlt die BG BAU dringend chemikalienbeständige Handschuhe, Schutzbrille und Schutzkleidung laut Betriebsanweisung. Eine Datenbank mit Schutzhandschuhen ist unter www.gisbau.de abrufbar. Auch die Mittel zur Reinigung und Pflege der Haut sind auf die jeweiligen Gefährdungen abzustimmen.
Für Gebäudereiniger mit Infektionsgefährdung gibt es die Vorsorgeuntersuchung G 42 des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) der BG BAU. Dabei wird festgestellt, ob gesundheitliche Bedenken bestehen oder ob es sinnvoll ist, vorbeugend gegen Hepatitis B zu impfen. Eine Produktübersicht für den Umgang mit Reinigungs- und Pflegemittel, darunter Desinfektionsreiniger, befindet sich in der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 209 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Praktische Unterstützung zu allen Fragen der Gebäudereinigung bekommen die Betriebe durch den AMD der BG BAU.
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