Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein, rät: Jetzt beeilen und vor Jahresende Steuererstattungen sichern
Bayreuth (ots)
Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und mit dem Korkenknall am Silvesterabend verschenkt so mancher Steuerzahler, der Steuer-Fristen nicht beachtet, bares Geld. Die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein, hat die fünf wichtigsten Punkte zusammengestellt.
"Wenn der Stichtag am 31. Dezember 2005 nicht beachtet wird, geht der Anspruch auf Rückerstattungen bzw. Prämien für das Jahr 2003 unwiderruflich verloren", informiert Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. und des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine BDL-Berlin. Er verweist in diesem Zusammenhang besonders auf die Einkommensteuererklärung, die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmersparzulage und die Altersvorsorgezulage ("Riester-Zulage). Außerdem erlischt mit dem Stichtag 31. Dezember 2005 der Anspruch auf Kindergeld aus dem Jahr 2001.
Lenk: "Wir stellen häufig fest, dass viele Arbeitnehmer ihre Ansprüche gar nicht kennen und bares Geld verschenken." Viele Arbeitnehmer verzichten zum Beispiel auf eine Einkommensteuererklärung, weil sie mit keiner oder nur einer geringen Erstattung rechnen. Die Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. sprechen dagegen. Durchschnittlich ergeben sich für einen Alleinstehenden Erstattungen in Höhe von 943,31 Euro, für zusammen veranlagte Ehegatten 1304,53 Euro. Auch der Antrag auf die Wohnungsbauprämie für 2003 lohnt sich. Hier sind für Alleinstehende Prämien in Höhe bis zu 51,20 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten bis zu 102,40 Euro möglich.
Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.lohi.de.
Bundesweit aktiv
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein, wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 400.000 Mitgliedern ist sie einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 300 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) betreut und beraten.
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Gerald Ahlendorf
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