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Mehr Entgelt-Transparenz in WfbM: Bezahlung nach Anforderung und Qualifikation

Mehr Entgelt-Transparenz in WfbM

Bezahlung nach Anforderung und Qualifikation

Wie setzt sich das Einkommen zusammen? Für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist das oft nur schwer nachvollziehbar. Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) sieht deshalb dringenden Reformbedarf bei Transparenz und Entgeltsystem.

Im Fokus steht dabei besonders der so genannte Steigerungsbetrag, der nach der individuellen Arbeitsleistung der behinderten Menschen „insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte“ bemessen wird. Alexander Bendel und Dr. Caroline Richter vom IAQ haben in Interviews mit Fachleuten aus Wissenschaft, Verwaltung, Arbeitsrecht und Gewerkschaft Grundsätze der Entgeltbemessung in WfbM diskutiert.

In den deutschlandweit über 700 Werkstätten mit rund 3.000 Betriebsstätten sind über 300.000 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Sie bekommen keinen Tariflohn, sondern ein Entgelt, das sich aus drei Teilen zusammensetzt: Der pauschalierte Grundbetrag liegt 2021 monatlich bei 99 Euro pro Person, ab 2023 bei 119 Euro. Das Arbeitsförderungsgeld stockt mit bis zu 52 Euro monatlich auf. Dazu kommt der „Steigerungsbetrag“, mit dem das erwirtschaftete Arbeitsergebnis der Werkstatt zu mindestens 70 Prozent an die Beschäftigten entsprechend ihrem individuellen Anteil verteilt wird. Das monatliche Entgelt der WfbM-Beschäftigten beträgt insgesamt im Bundesdurchschnitt rund 180 Euro. Die meisten Beschäftigten in WfbM erhalten aufstockend Leistungen der Sozialhilfe oder andere Transferleistungen.

Neben wirtschaftlichen Zielen sollen in WfbM vor allem arbeitspädagogische und -therapeutische Ziele im Vordergrund stehen; die Tätigkeiten sollen möglichst den Bedürfnissen, Interessen und Neigungen der Beschäftigten entsprechen. Nach Ansicht von Bendel und Richter sind deshalb anforderungs- und qualifikationsgerechte Entgeltkriterien geeignet. Markt- und verhaltensbezogene Kriterien gilt es hingegen zu vermeiden. Zu prüfen wäre, ob der Steigerungsbetrag überhaupt weiterhin individualisiert vergeben oder wie die beiden anderen Bestandteile des Entgeltes pauschaliert werden sollte, da die erzielten Steigerungsbeträge vielfach gering sind.

Weitere Hinweise aus dem IAQ: In die Konzeption, Anwendung und Evaluation der Entgeltordnungen in WfbM müssen die Werkstatträt*innen entsprechend den Mitbestimmungsregeln aktiv einbezogen werden. Eine Entgeltordnung muss zudem einfach und transparent gestaltet sein.

Weitere Informationen:

https://www.uni-due.de/iaq/iaq-report-info.php?nr=2021-02

IAQ: Dr. Caroline Richter, Tel. 0203/37 9-4584, caroline.richter@uni-due.de; Alexander Bendel, Tel. 0203/37 9-4529 alexander.bendel@uni-due.de

Redaktion: Claudia Braczko, IAQ, Tel. 0157/71283308, claudia.braczko@uni-due.de

Ressort Presse/Redaktion
Stabsstelle des Rektorats
Universität Duisburg-Essen
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