B.Z. legt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung ein
Berlin (ots)
Foto von Christian Klar vor dem Berliner Ensemble ist Dokument der Zeitgeschichte / Deutscher Journalistenverband stellt sich hinter B.Z.
Die B.Z. Ullstein GmbH hat gegen die vom Landgericht Berlin am 12. Januar 2009 erlassene einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Zuvor hatte das Gericht der B.Z. mit einem Beschluss untersagt, ein Bild des RAF-Terroristen Christian Klar zu verbreiten, das ihn im Zusammenhang mit einem Besuch des Berliner Ensembles zeigte.
Die B.Z. hatte bei ihrer Abwägung dem Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit und damit der Pressefreiheit den Vorrang gegenüber dem Resozialisierungsinteresse von Christian Klar eingeräumt. B.Z.-Chefredakteur Peter Huth: "Das Bild zeigt die Wirklichkeit, nicht mehr und nicht weniger." B.Z.-Anwalt Jan Hegemann: "Das Foto zeigt ein zeitgeschichtliches Ereignis: Klar verlässt das Berliner Ensemble - ein hoch subventioniertes Theater, das im intellektuellen Haushalt der Republik eine bedeutende Rolle spielt. Das ist das Besondere, das darf man dokumentieren."
In der heutigen B.Z.-Ausgabe stellen sich neben dem Deutschen Journalisten-Verband auch zahlreiche Chefredakteure, Journalisten und Politiker hinter die B.Z. und reagieren mit Unverständnis auf das Verbot des Landgerichts Berlin:
Hendrik Zörner (50), Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbands: "Selbstverständlich muss Christian Klar die Möglichkeit zur Resozialisierung haben, und er hat auch das Recht auf ein Privatleben. Aber er ist eine Person der Zeitgeschichte. Deshalb müssen die Medien Fotos veröffentlichen dürfen, die ihn in der Öffentlichkeit zeigen." Helmut Markwort, Chefredakteur Focus: "Ich hänge an dem alten Begriff der Person der Zeitgeschichte. Und nach meiner Auffassung hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, über Christian Klar informiert zu werden. Ein Mensch, der zu seinen Morden nicht das Geringste an Aufklärung beigetragen hat und den Plan hatte, bei einem mit Steuergeldern subventionierten Theater zu arbeiten, ist nach meiner Auffassung ein Thema in Wort und Bild." Max Stadler (FDP), Vize-Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses: "Es gibt den Anspruch auf Resozialisierung. Aber in Bezug auf die Berichterstattung kann das hier nicht so gelten. Wenn Herr Klar durch seinen Anwalt bekannt gibt, dass er am Berliner Ensemble arbeiten will, macht er sich selbst zur Person der Zeitgeschichte. Darüber muss eine Berichterstattung erlaubt sein."
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