Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presserechtliches Informationsschreiben
Jürgen B. Harder
Berlin (ots)
Sehr geehrte Damen und Herren,
erneut zeigen wir auf diesem Wege an, dass wir die presserechtlichen Interessen von Jürgen B. Harder vertreten. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung auf bild.de weisen wir darauf hin, dass eine identifizierende Berichterstattung aus den bereits dargelegten Gründen in unserem presserechtlichen Informationsschreiben vom 9. Juli 2013 nach wie vor rechtswidrig ist und wir auch beauftragt sind, gegen die BILD-Zeitung rechtliche Schritte einzuleiten. Eine individualisierende Berichterstattung im jetzigen Verfahrensstadium führt faktisch zu einer Vorverurteilung, wodurch der Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzt wird.
Wir bitten daher um dringende Beachtung!
Dieses Schreiben ist ausschließlich zur presserechtlichen Information bestimmt.
Prof. Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Herrn Rechtsanwalt
Prof. Dr. Christian Schertz
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