Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presserechtliches Informationsschreiben Tim Bendzko (Berichterstattung in "BILD" vom 11.08.2014)
Berlin (ots)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich vertrete den Sänger Tim Bendzko in persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten.
In der "BILD" vom 11.08.2014 und über "www.bild.de" wird über eine Beziehung unseres Mandanten zu dem Model Kathrin Zasche berichtet.
Die Berichterstattung verletzt nachhaltig die Privatsphäre unseres Mandanten. Es gibt kein Berichterstattungsinteresse, welches es zulässig machen würde, über die Beziehung unseres Mandanten zu schreiben. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass unser Mandant sein Privatleben stets geschützt hat.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Weiterverbreitung der Berichterstattung unzulässig ist, auch wenn die Weiterverbreitung nur dadurch erfolgt, dass über die in "BILD" und "www.bild.de" erfolgte Berichterstattung geschrieben wird. Ich empfehle daher dringend, von einer Übernahme der Berichterstattung Abstand zu nehmen, da anderenfalls presserechtliche Ansprüche durchgesetzt werden müssten.
Bergmann Rechtsanwalt
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