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Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Erfolg beim OLG Karlsruhe - Zeitschrift "neue woche" muss auf der Titelseite wie im Innenteil umfangreiche Gegendarstellungen des Schauspielers Heiner Lauterbach und seiner Ehefrau veröffentlichen

Berlin (ots)

Die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann hat für den bekannten
Schauspieler Heiner Lauterbach und dessen Ehefrau beim
Oberlandesgericht Karlsruhe erfolgreich mehrere Verfahren auf
Abdruck von Gegendarstellungen abgeschlossen. Dabei konnte u. a.
eine umfangreiche Gegendarstellung auf der Titelseite durchgesetzt
werden.
Die Zeitschrift "neue woche" hatte in ihrem Heft 09/06 auf der
Titelseite unter Einblendung eines Familienfotos die Behauptung
aufgestellt:
"Heiner Lauterbach 
   Ehebruch schon in der Hochzeitsnacht? 
   Sein Freund hat es erzählt."
Im Innenteil des Heftes wurde der Vorwurf wiederholt und vertieft.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Verlag nunmehr verurteilt,
eine Gegendarstellung auf der Titelseite zu veröffentlichen mit
folgendem Wortlaut:
"Gegendarstellung
   Auf der Titelseite von 'neue woche' Nr. 9/2006 vom 25.02.2006
   schreiben Sie:
'Heiner Lauterbach
   Ehebruch schon in der Hochzeitsnacht?
   Sein Freund hat es erzählt'
Hierzu stelle ich, Heiner Lauterbach, 
   fest: 
   Weder in der Hochzeitsnacht 
   noch zu einem späteren Zeitpunkt 
   habe ich Ehebruch begangen.
Berlin, 01. März 2006 
   Heiner LauterbachHierzu stelle ich, Viktoria Lauterbach, fest:
   Mein Mann hat in der Hochzeitsnacht keinen Ehebruch begangen.
   Vielmehr habe ich die gesamte Hochzeitsnacht mit ihm verbracht.
Berlin, 01. März 2006
   Viktoria Lauterbach"
Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausdrücklich
festgestellt, dass beide Eheleute von der Erstbehauptung betroffen
seien und deshalb auch beiden Eheleuten ein eigenständiger
Gegendarstellungsanspruch zustehe. Zu einer gemeinsamen und damit
wortgleichen Gegendarstellung seien die Kläger nicht gezwungen, da
die Reichweite der Betroffenheit und damit auch das Erwi-derungsrecht
unterschiedlich sei. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es
hierzu:
"Beiden Klägern steht ein Anspruch auf Abdruck einer eigenen
Gegendarstellung zu. Die Betroffenheit des Klägers stimmt nur zum
Teil mit der der Klägerin überein, denn der Klägerin ist anders als
dem Kläger selbst eine authentische Stellungnahme zu dessen Verhalten
nur in Bezug auf die zeitlich exakt eingrenzbare Hochzeitsnacht
möglich, nicht aber hinsichtlich des näher bestimmten Zeitpunkts
danach."
Weiterhin hat das Oberlandesgericht dem Verlag aufgegeben, dass
die Größe der Gegendarstellung nicht weniger als 150 % der Fläche des
Textteils der Erstmitteilung einnehmen dürfe. Mit anderen Worten: Die
Gegendarstellung muss eineinhalbmal so groß sein wie die
Ausgangsberichterstattung. Da die Ausgangsberichterstattung hier
bereits blickfangmäßig aufgemacht war, wird die Gegendarstellung fast
die Hälfte der Titelseite der Zeitschrift "neue woche" einnehmen.
Auch die von den Eheleuten Lauterbach geltend gemachten
Gegendarstellungen für den Innenteil wurden zugesprochen, nachdem der
in Anspruch genommene Verlag die Berufungen gegen die
erstinstanzlichen Urteile zurückgenommen hatte.
Zu dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe
sagt Rechtsanwalt Simon Bergmann aus der auf Presse- und Medienrecht
spezialisierten Kanzlei Schertz Bergmann:
"Das Gericht hat völlig zu Recht entschieden, dass bei
Berichterstattungen, die mehrere Personen in unterschiedlicher Weise
betreffen, jedem Betroffenen ein eigenständiges
Gegenddarstellungsrecht zustehen muss und dies auch für
Gegendarstel-lungen auf der Titelseite gilt. Alles andere würde zu
einer unzulässigen Beschränkung der Rechte der Betroffenen bei
Gegendarstellungen führen. Insofern ist die Entscheidung in jeder
Hinsicht zu begrüßen und richtungsweisend."

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Simon Bergmann,
Schertz Bergmann Rechtsanwälte,
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin,
Tel.-Nr.: 88 00 15 - 0

Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

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