Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Erfolg beim OLG Karlsruhe - Zeitschrift "neue woche" muss auf der Titelseite wie im Innenteil umfangreiche Gegendarstellungen des Schauspielers Heiner Lauterbach und seiner Ehefrau veröffentlichen
Berlin (ots)
Die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann hat für den bekannten Schauspieler Heiner Lauterbach und dessen Ehefrau beim Oberlandesgericht Karlsruhe erfolgreich mehrere Verfahren auf Abdruck von Gegendarstellungen abgeschlossen. Dabei konnte u. a. eine umfangreiche Gegendarstellung auf der Titelseite durchgesetzt werden.
Die Zeitschrift "neue woche" hatte in ihrem Heft 09/06 auf der Titelseite unter Einblendung eines Familienfotos die Behauptung aufgestellt:
"Heiner Lauterbach Ehebruch schon in der Hochzeitsnacht? Sein Freund hat es erzählt."
Im Innenteil des Heftes wurde der Vorwurf wiederholt und vertieft.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Verlag nunmehr verurteilt, eine Gegendarstellung auf der Titelseite zu veröffentlichen mit folgendem Wortlaut:
"Gegendarstellung Auf der Titelseite von 'neue woche' Nr. 9/2006 vom 25.02.2006 schreiben Sie:
'Heiner Lauterbach Ehebruch schon in der Hochzeitsnacht? Sein Freund hat es erzählt'
Hierzu stelle ich, Heiner Lauterbach, fest: Weder in der Hochzeitsnacht noch zu einem späteren Zeitpunkt habe ich Ehebruch begangen.
Berlin, 01. März 2006 Heiner LauterbachHierzu stelle ich, Viktoria Lauterbach, fest: Mein Mann hat in der Hochzeitsnacht keinen Ehebruch begangen. Vielmehr habe ich die gesamte Hochzeitsnacht mit ihm verbracht.
Berlin, 01. März 2006 Viktoria Lauterbach"
Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausdrücklich festgestellt, dass beide Eheleute von der Erstbehauptung betroffen seien und deshalb auch beiden Eheleuten ein eigenständiger Gegendarstellungsanspruch zustehe. Zu einer gemeinsamen und damit wortgleichen Gegendarstellung seien die Kläger nicht gezwungen, da die Reichweite der Betroffenheit und damit auch das Erwi-derungsrecht unterschiedlich sei. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es hierzu:
"Beiden Klägern steht ein Anspruch auf Abdruck einer eigenen Gegendarstellung zu. Die Betroffenheit des Klägers stimmt nur zum Teil mit der der Klägerin überein, denn der Klägerin ist anders als dem Kläger selbst eine authentische Stellungnahme zu dessen Verhalten nur in Bezug auf die zeitlich exakt eingrenzbare Hochzeitsnacht möglich, nicht aber hinsichtlich des näher bestimmten Zeitpunkts danach."
Weiterhin hat das Oberlandesgericht dem Verlag aufgegeben, dass die Größe der Gegendarstellung nicht weniger als 150 % der Fläche des Textteils der Erstmitteilung einnehmen dürfe. Mit anderen Worten: Die Gegendarstellung muss eineinhalbmal so groß sein wie die Ausgangsberichterstattung. Da die Ausgangsberichterstattung hier bereits blickfangmäßig aufgemacht war, wird die Gegendarstellung fast die Hälfte der Titelseite der Zeitschrift "neue woche" einnehmen.
Auch die von den Eheleuten Lauterbach geltend gemachten Gegendarstellungen für den Innenteil wurden zugesprochen, nachdem der in Anspruch genommene Verlag die Berufungen gegen die erstinstanzlichen Urteile zurückgenommen hatte.
Zu dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe sagt Rechtsanwalt Simon Bergmann aus der auf Presse- und Medienrecht spezialisierten Kanzlei Schertz Bergmann:
"Das Gericht hat völlig zu Recht entschieden, dass bei Berichterstattungen, die mehrere Personen in unterschiedlicher Weise betreffen, jedem Betroffenen ein eigenständiges Gegenddarstellungsrecht zustehen muss und dies auch für Gegendarstel-lungen auf der Titelseite gilt. Alles andere würde zu einer unzulässigen Beschränkung der Rechte der Betroffenen bei Gegendarstellungen führen. Insofern ist die Entscheidung in jeder Hinsicht zu begrüßen und richtungsweisend."
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