Expertentipp: Zur optimalen Risikolebensversicherung in nur vier Schritten
Saarbrücken (ots)
Schutz der Liebsten: Um die Hinterbliebenen finanziell abzusichern, sollte man sich einmal im Leben Gedanken über eine Risikolebensversicherung machen.
Sich keine Sorgen um die finanzielle Zukunft der Liebsten machen müssen - ein Wunsch, den wohl viele Menschen teilen. "Geht es um die finanzielle Absicherung der Angehörigen für den Ernstfall, ist die beste Wahl eine Risikolebensversicherung. Nur sie bietet eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen zu einem vergleichsweise niedrigen monatlichen Beitrag", erläutert Karina Hauser, Vorsorgeexpertin von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Sie zeigt, wie flexibel sie sich auf individuelle Bedürfnisse zuschneiden lässt - und das in nur vier Schritten.
DER BESTE ZEITPUNKT
"Wird eine für mich wichtige Person durch meinen Tod möglicherweise vor finanzielle Probleme gestellt?" Wenn diese Frage mit "Ja" beantwortet werden kann, ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Risikolebensversicherung gekommen.
Der Rat von Karina Hauser: "Ein früher Einstieg zahlt sich aus, da das Eintrittsalter der zu versichernden Person eine maßgebliche Rolle bei der Höhe des Beitrags spielt." Hier lohnt sich ein genauer Blick: Manche Anbieter kalkulieren ihren Tarif so, dass der Versicherte unabhängig von seinem tatsächlichen Geburtstag mit dem Jahreswechsel rechnerisch ein Jahr älter wird. Bei diesen Anbietern rentiert sich aufgrund des dann noch niedrigeren Eintrittsalters ein Abschluss im alten Jahr. Andere Anbieter ermöglichen es, nach dem Jahreswechsel abgeschlossene Verträge ins alte Jahr zurückzudatieren.
DIE PASSENDE VERSICHERUNGSSUMME
Bei der Bemessung der Versicherungssumme kommt es auf die persönliche Lebenssituation und den individuellen Bedarf an. So sollte man bei der Wahl der richtigen Absicherungshöhe grundsätzlich auch an die laufenden Kosten denken, wie zum Beispiel Miete oder Darlehensrate. Als Faustregel für die Versicherungssumme gilt bei Familien mit kleinen Kindern das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens.
"Bei Vertragsabschluss sollte auf eine sogenannte Nachversicherungs-Garantie geachtet werden. Diese macht eine einfache und flexible Erhöhung der Versicherungssumme infolge wichtiger Lebensereignisse, wie beispielsweise der Geburt eines Kindes oder dem Kauf eines Hauses, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich", rät Karina Hauser.
DIE IDEALE VERTRAGSDAUER
Die Laufzeit des Vertrages sollte mindestens so lange gewählt werden, wie aus heutiger Sicht eine Absicherung notwendig ist - beispielsweise bis die Kinder auf eigenen Füßen stehen, ein Darlehen zurückgezahlt ist oder der Partner das Rentenalter erreicht hat. Ist die Vertragslaufzeit zu kurz bemessen, muss nach Vertragsablauf gegebenenfalls eine neue Risikolebensversicherung mit erneuter Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Infolge des höheren Alters und evtl. erster Erkrankungen ist dann ein höherer Beitrag erforderlich. Entpuppt sich später hingegen der Bedarf als kürzer als gedacht, kann der Vertrag einfach vorzeitig beendet werden.
Karina Hauser empfiehlt: "Manche Tarife enthalten zusätzlich eine Verlängerungsoption: Ändert sich die Lebenssituation, lässt sich die Laufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängern."
DER OPTIMALE VERSICHERUNGSVERLAUF
Bei keiner anderen Versicherung lässt sich die Versicherungssumme so flexibel anpassen wie bei der Risikolebensversicherung. Neben dem konstanten und linear fallenden Versicherungsverlauf ist jeder individuelle Verlauf darstellbar. So kann die Versicherungssumme auch exakt an den Tilgungsverlauf eines Darlehens angepasst werden. Welcher Verlauf der jeweils optimale ist, hängt vom persönlichen Bedarf ab.
"Neben der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Versicherungsverlaufs ist darüber hinaus für Paare wichtig, beide Partner abzusichern - unabhängig vom jeweiligen Beitrag zum Haushaltseinkommen. Wenn zum Beispiel der bisherige Hauptverdiener beruflich kürzertreten muss, weil er plötzlich für die Kinderversorgung zuständig ist, kann auch da ein finanzieller Ausgleich nötig werden", erklärt Karina Hauser.
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