Käse im Koffer: Strenge Zollvorschriften bei essbaren Souvenirs
R+V-Infocenter: Besondere Vorsicht bei Reisen außerhalb der EU
Wiesbaden (ots)
Serrano-Schinken aus Spanien: ja, Dörrfleisch aus den USA: nein. Kulinarische Spezialitäten sind beliebte Urlaubsmitbringsel, können jedoch beim Zoll für Probleme sorgen. Gerade bei der Einreise aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, herrschen strenge Einfuhrkontrollen - selbst bei kleinsten Mengen. Besonders problematisch sind tierische Erzeugnisse, also Fleisch, Wurst, Milch oder Käse. "Komplett verboten sind Geflügelprodukte inklusive Eier. Die gehen auch nicht als Reiseproviant durch", sagt Dr. Andreas Hasse, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, muss damit rechnen, die Lebensmittel auf eigene Kosten vernichten zu lassen.
Für Urlauber gelten die gleichen Vorschriften wie für gewerbliche Einfuhren. "Deshalb sollten sie sich gut überlegen, ob sie Fleisch- und Milchprodukte mitbringen", so R+V-Experte Dr. Hasse. "Denn die veterinärrechtlichen Anforderungen sind sehr hoch." Die Urlauber brauchen eine Gesundheitsbescheinigung und gültige Begleitdokumente. Zudem müssen sie die Lebensmittel in Deutschland nochmals prüfen lassen. Grund für die strikten Kontrollen ist der Schutz vor übertragbaren Tierseuchen.
Reisende aus den USA, Asien und Afrika dürfen weder Wurst noch Käse im Gepäck haben - dafür jedoch Fisch und Krustentiere sowie bestimmte Süßwaren. "Erlaubt sind Lebensmittel, die wenig Milch oder Sahne enthalten, beispielsweise Bonbons, Kekse und Schokolade", berichtet Dr. Hasse vom R+V-Infocenter. Auch Säuglingsnahrung darf mit an Bord. Insgesamt darf bei Flugreisen der Warenwert maximal 430 Euro betragen. "Zollfrei ist die Einfuhr schließlich nur, wenn sie für den eigenen Verbrauch gedacht sind oder als Geschenk. Ab einer gewissen Menge wird es unglaubwürdig."
Europaurlauber können bei der Einreise mit Lebensmitteln entspannter sein. Auch hier gelten teilweise Obergrenzen, doch die sind weiter gefasst: Darf aus dem Urlaub außerhalb Europas beispielsweise nur ein Liter Schnaps oder Rum mitgebracht werden, sind es innerhalb der EU zehn Liter.
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