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Greenpeace: Information der Verbraucher bleibt mangelhaft
Rechtsgutachten belegt zahlreiche Mängel in neuem Verbraucherinformationsgesetz

Berlin (ots)

Das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) macht
es der Öffentlichkeit  nicht leichter, an Informationen über 
Lebensmittel zu gelangen. Zu diesem Schluss kommt ein von Greenpeace 
in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Das VIG, das am 1. Mai 2008 
nach fast sieben Jahren Bearbeitung in Kraft tritt, beschränkt sich 
nur auf Lebensmittel und einige Produktgruppen wie Kosmetika und 
Reinigungsmittel. Ausgeschlossen sind Dienstleitungen und die meisten
Waren. Auch behindert das komplizierte Antragsverfahren den Zugang zu
aktuellen Informationen. Zudem sind Behörden nur dann verpflichtet, 
aktiv die Öffentlichkeit zu informieren, wenn eine akute Gefährdung 
der Gesundheit vorliegt. Das Ziel einer besseren Information der 
Öffentlichkeit wird damit verfehlt.
"Wir müssen feststellen, dass dieses Gesetz schon zum Start 
reformbedürftig ist", sagt Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte 
bei Greenpeace. "Die meisten Verbraucherinformationen werden auch in 
Zukunft unter Verschluss bleiben. Von einem Gesetz, das Verbrauchern 
einen umfassenden, schnellen und praktikablen Zugang zu allen 
wichtigen Daten ermöglicht, sind wir weiterhin meilenweit entfernt."
Greenpeace fordert, alle Untersuchungsergebnisse und 
Beanstandungen der Behörden  regelmäßig im Internet zu 
veröffentlichen, wie es beispielsweise in Dänemark der Fall ist. "Die
Ämter haben dort eine Bringschuld", sagt Dr. Manfred Redelfs, Leiter 
der Rechercheabteilung bei Greenpeace. "Ohne umfassende Pflichten zur
Veröffentlichung ist das Gesetz wie ein Auto, das nur mit angezogener
Handbremse fährt."
Sind Lebensmittel mit Schadstoffen belastet, ohne dass ein 
gesetzlicher Grenzwert überschritten wird, können die Behörden den 
Verbrauchern die Produktnamen und Hersteller der betreffenden 
Lebensmittel auch weiterhin vorenthalten. Nur bei schweren 
Rechtsverstößen, also einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der 
Verbraucher, veröffentlichen die Ämter Firmen- und Produktnamen. Auch
müssen Verbraucher zunächst die richtige Behörde ausfindig machen und
eine schriftliche Anfrage stellen, um Informationen zu erhalten. Die 
Bearbeitungskosten müssen die Verbraucher ebenfalls selber tragen.
"In diesem Gesetz werden die Interessen der Lebensmittelindustrie 
stärker geschützt als die Interessen der Verbraucher", so 
Rechtsanwältin Dr. Michéle John. "Durch im Gesetz vorgesehene 
Ausnahmegründe können Unternehmen in vielen Fällen den Zugang zu 
Daten verhindern. Zudem können bestehende Informationsrechte 
eingeschränkt werden, weil das Verhältnis zu anderen 
Informationsansprüchen unklar ist."
Achtung Reaktionen: Rückfragen bitte an Martin Hofstetter, Tel. 
0171-8706 645, oder  Manfred Redelfs, Tel. 0151-1805 3385. 
Pressesprecher Patric Salize erreichen Sie unter Tel. 0171-6035 532. 
Das Rechtsgutachten finden Sie im Internet unter: www.greenpeace.de

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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