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Neues Gutachten: Zulassung für Gen-Kartoffel rechtswidrig
Greenpeace: Bundesregierung muss Anbau in Deutschland verbieten

Berlin (ots)

26. 3. 2010 - Greenpeace belegt mit einer neuen
Rechtsexpertise, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner 
(CSU) den Anbau der umstrittenen Gen-Kartoffel in Deutschland 
vorläufig untersagen muss. Der Grund: Die neue EU-Kommission hat mit 
der Zulassung der Gen-Kartoffel "Amflora" des BASF-Konzerns Anfang 
März gegen die Freisetzungsrichtlinie und damit gegen europäisches 
Recht verstoßen. Sie hätte keine Gen-Pflanze mit einem 
gesundheitsgefährdenden Antibiotika-Resistenz-Gen genehmigen dürfen. 
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), CSU-Parteichef Horst Seehofer 
und der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle können jetzt nicht länger, 
wie noch im Koalitionsvertrag vereinbart, die Einführung der 
BASF-Kartoffel unterstützen und ihren Anbau hinnehmen.
"Die Gen-Kartoffel ist riskant und überflüssig, ihre Zulassung 
rechtswidrig", sagt Barbara Kamradt, Gentechnik-Expertin von 
Greenpeace. "Mittlerweile gibt es Kartoffeln mit ähnlichen 
Eigenschaften ohne Gentechnik. Die Regierung darf keine ökologischen 
und gesundheitlichen Risiken eingehen, nur um einem Konzern einen 
Gefallen zu tun. Sie muss den Anbau verbieten und gegen die 
EU-Kommission klagen."
Die EU-Kommission hat mit der Zulassung ignoriert, dass in der EU 
seit dem Jahr 2004 keine Pflanzen mit gesundheitsgefährdenden 
Antibiotika-Resistenz-Genen zum Anbau zugelassen werden dürfen. Das 
gesundheitliche Risiko sieht auch Professor Uwe Frank, Experte für 
Antibiotikaresistenzen und Krankenhaushygiene vom 
Universitätsklinikum Freiburg gegeben: "Antibiotika-Resistenzen sind 
bereits jetzt ein ernst zu nehmendes Problem. Das hier betroffene 
Antibiotikum Kanamycin gehört zu einer Substanzklasse, die in der 
Behandlung lebensbedrohlicher Infektionen wie Tuberkulose eine 
wichtige Rolle spielt. Eine mögliche Übertragung der Resistenzgene 
von den Pflanzen auf Bakterien ist nicht auszuschließen. Dieses 
Risiko sollte man nicht eingehen."
Nicht darauf setzen, dass schon nichts passieren wird
Die fehlerhafte Prüfung der ökologischen Risiken der Gen-Kartoffel
widerspricht ebenfalls EU-Recht. Sie wurden im Vorfeld nicht 
umfassend untersucht und sollen nun zum Großteil durch Beobachtung 
während des kommerziellen Anbaus beurteilt werden. Auch dies verstößt
gegen die EU-Freisetzungsrichtlinie. Für die Autorin des Gutachtens, 
Rechtsanwältin Dr.  Michéle John aus Hamburg, ist klar: "Menschliche 
Gesundheit und Umwelt haben im europäischen und deutschen 
Gentechnikrecht einen hohen Stellenwert. Da auch nach der Zulassung 
wissenschaftliche Bedenken hinsichtlich der schädigenden Auswirkungen
bestehen, muss die Bundesregierung umgehend handeln. Sie muss die zur
Verfügung stehenden Rechtsmittel, insbesondere die Schutzklausel, zur
Gefahrenvorsorge aktivieren."
"Amflora" wurde erst nach 13 Jahren zugelassen. Sie darf angebaut 
und technisch verwertet, aber auch für die Tierfütterung und - bis zu
einem Verschmutzungsgrad von 0,9 Prozent - für Lebensmittel verwendet
werden. Amflora produziert besonders viel Stärke, die als Rohstoff 
für technische Produkte wie Kleister und Beton benötigt wird. Sie 
soll in diesem Jahr in Deutschland, Schweden und Tschechien angebaut 
werden.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Barbara Kamradt, Tel. 
0171-8780834 , und Pressesprecher Michael Hopf, Tel. 0171-8780 835. 
Fotos unter 040-30618-376/-377. Internet: 
www.greenpeace.de/stoppt-gentechnik

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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