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Greenpeace veröffentlicht Gesetzentwurf für CO2-Speicherung
Analyse zeigt: Länderaustiegsregelung nicht rechtsverbindlich

Hamburg (ots)

20. 2. 2011 - Greenpeace veröffentlicht heute den bislang unter Verschluss gehaltenen Gesetzentwurf zur Endlagerung von Kohlendioxid. Er kann ab sofort auf der Internetseite der Umweltschutzorganisation heruntergeladen werden. Der neue Entwurf von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) beinhaltet eine Sonderregel, die es Ländern ermöglichen soll, einzelne Regionen von der CO2-Endlagerung auszuschließen. Um die Formulierung wurde monatelang gerungen. Das Ministerium wertet den Entwurf als Durchbruch. Nach der Analyse von Greenpeace besteht für den Ausschluss der CO2-Verpressung in einzelnen Bundesländern jedoch keine Rechtssicherheit. Greenpeace fordert Umweltminister Norbert Röttgen auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und ein Kohleausstiegsgesetz auf den Weg zu bringen.

"Der neue Gesetzentwurf von Minister Röttgen ist ein fauler Kompromiss, der den Bürgern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht hilft, CO2-Endlagerung vor ihrer Haustür zu verhindern. Gleichzeitig werden die Menschen in Brandenburg zu Versuchskaninchen gemacht." erklärt Greenpeace Klimaexperte Karsten Smid. Der Gesetzentwurf macht dort den Weg für die erste Anlage zur CO2-Verpressung frei. In Beeskow und Neutrebbin plant Vattenfall, CO2 aus einer Versuchsanlage in Jänschwalde zu verpressen. "Die Methode Röttgen heißt: Erst vollendete Tatsachen schaffen und dann mit viel öffentlichem Getöse mit den Bürgern in einen Scheindialog treten. Das ist unglaubwürdig und durchschaubar."

In dem 90-seitigen Gesetzentwurf sind einzelne Passagen, die einen Länderausstieg regeln, rot markiert. Darin heißt es in Paragraf 2 Absatz 5: "Die Länder können durch Landesgesetz die Gebiete bestimmen, in denen die Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung zulässig ist." Für die Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes, das die CO2-Endlagerung untersagt, bleibt den Ländern drei Jahre Zeit. Die Formulierungen im Gesetzentwurf schließen damit keineswegs eine CO2-Endlagerung in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und David McAllister (CDU) lösen damit ihren Bürgern gegebene Versprechungen nicht ein.

Ein Kohleausstiegsgesetz muss den Ausstieg aus der Kohleverstromung regeln

Greenpeace fordert Umweltminister Röttgen auf, statt eines Gesetzes zur CO2-Endlagerung den Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung in einem Kohleausstiegsgesetz vorzuschreiben. Hierin muss ein exakter Zeitplan für einen Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung bis 2040 enthalten sein.

Greenpeace hält die Risiken der CCS-Technik für unkalkulierbar. So ist die Haftung der Industrie bei möglichen Leckagen derzeit auf 30 Jahre beschränkt. Die Langzeitsicherheit über 10.000 Jahre ist nicht gewährleistet. Zudem muss eine unabhängige Stelle für die Umsetzung des Gesetzes zuständig sein. Bislang soll dies die Bundesanstalt für Geowissenschaften übernehmen. Die als industrienah geltende Behörde hatte Informationen zu möglichen CO2-Endlagern unter Verschluss gehalten. Greenpeace hatte die Daten der Bundesanstalt am vergangenen Sonntag veröffentlicht.

Achtung Reaktionen: Rückfragen bitte an Karsten Smid unter Tel. 0171-8780 821 oder Pressesprecher Patric Salize 0171-8780 828. Den Gesetzentwurf zur CO2-Endlagerung (Stand vom 14.02.2011) finden Sie unter http://www.greenpeace.de/CO2Endlager

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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