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Greenpeace erringt Erfolg im Streit um Stammzellen-Patente
In einem Präzedenzfall widerruft das Bundespatentgericht die Ansprüche von Oliver Brüstle

München (ots)

Nach einer Klage von Greenpeace gegen die
Patentierung embryonaler Stammzellen hat das Bundespatentgericht in 
München heute erstmals eine Entscheidung zu den ethischen Grenzen in 
der Stammzellforschung getroffen. Demnach dürfen in Deutschland 
erteilte Patente keinen kommerziellen Anreiz zur Zerstörung 
menschlicher Embryonen bieten. Anlass der Greenpeace-Klage ist ein 
vom Deutschen Patentamt im Jahre 1999 erteiltes Patent (DE 19756864) 
des Bonner Stammzellforschers Professor Oliver Brüstle für die 
Züchtung neuronaler Stammzellen aus menschlichen Embryonen. Das 
Patent ist durch die Entscheidung des Bundespatentgerichtes in 
wesentlichen Teilen widerrufen worden.
"Der menschliche Körper ist keine Ware, die patentiert werden 
kann", sagt Patentexperte  Christoph Then von Greenpeace. "Das 
Bundespatengericht hat deutlich gemacht, dass menschliches Leben 
nicht kommerziell verwertet werden darf. Ethische Grenzen müssen den 
finanziellen Interessen der Patentanmelder übergeordnet werden."
Das Brüstle-Patent umfasste Verfahren zur Züchtung neuronaler 
Stammzellen für die medizinische Forschung. Zur Erzeugung dieser 
Zellen erhob Brüstle auch Ansprüche auf ein  Klon-Verfahren, das 1996
durch das schottische Klonschaf "Dolly" weltweit bekannt wurde. Um 
geklonte menschliche Embryonen zu gewinnen, wollte Brüstle diese 
Methoden auch beim Menschen anwenden. Nach dem Urteil des 
Bundespatentgerichtes werden Brüstle nur noch Patente auf Stammzellen
erlaubt, für die Embryonen weder geklont noch zerstört werden müssen.
Damit folgt das Deutsche Patentgericht einer Entscheidung des 
Europäischen Patentamtes aus dem Jahre 2002, als ein Patent der 
britischen Universität Edinburgh zur Gewinnung von embryonalen 
Stammzellen zurückgewiesen wurde.
Stammzellen sind Zellen, die verschiedene Funktionen im Körper 
übernehmen können. Solche Alleskönner findet man in Embryonen, aber 
auch im Blut und im Gewebe erwachsener Personen. Die Patentierung von
embryonalen Stammzellen ist weltweit umstritten. Da Patente einen 
wirtschaftlichen Anreiz darstellen könnten, Embryonen aus 
kommerziellen Gründen zu züchten und zu verwerten, werden von Ärzten 
und Ethik-Experten klare rechtliche Grenzen gefordert. So wurde der 
Einspruch von Greenpeace auch von der Ärztevereinigung Marburger Bund
unterstützt. Mit der Entscheidung des Bundespatentgericht ist die 
Diskussion um die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen nicht 
beendet. Das Europäische Patentamt in München prüft gegenwärtig in 
Musterverfahren noch einmal die Zulässigkeit derartiger Ansprüche. 
Und auch die heutige Entscheidung des Bundespatentgerichtes kann noch
einmal angefochten werden.
Greenpeace fordert eine grundlegende Überarbeitung der 
europäischen Patentgesetze, um zu verhindern, dass Patente auf Leben 
überhaupt erteilt werden können. Patente auf Gene und auf Lebewesen 
sollten grundsätzlich verboten werden.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Dr. Christoph Then, Tel. 
0171-8780 832, oder Pressesprecherin Simone Miller, Tel. 0171-870 
6647. Hintergrundinformationen finden Sie im Internet unter 
www.greenpeace.de.

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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