NABU fordert stärkere wirtschaftliche Anreize zur Gebäudesanierung - Mit klugen Vorgaben aus der energetischen Sanierungsfalle
Berlin (ots)
Mit Blick auf die Energiewende setzt sich der NABU für die Entwicklung eines intelligenten Systems wirtschaftlicher Anreize zur energetischen Gebäudesanierung ein. 2050 muss der Gebäudebestand in Summe wie von der Regierung beschlossen klimaneutral sein.
"Ohne zusätzliche Anstrengungen und kluge Vorgaben sind die hehren Klimaziele der Bundesregierung im Gebäudebestand nicht zu erreichen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke anlässlich der Berliner Energietage. Die Umsetzung der Beschlüsse im Energiekonzept vom Herbst 2010 und im Rahmen der Energiewende vom Juni 2011 wurde von Schwarz-Gelb bislang nicht ausreichend voran getrieben. So steht das Bundesbauministerium bei der längst überfälligen Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung auf der Bremse. Gleichzeitig gelang es nur mühsam, das Fördervolumen des KfW-Gebäudesanierungsprogramms annähernd auf dem Niveau von 2010 zu halten, während die steuerlichen Anreize immer noch im Vermittlungsausschuss feststecken. "So kommt das Kabinett Merkel nicht aus der energetischen Sanierungsfalle", betonte Tschimpke.
Der NABU fordert die Bundesregierung auf, verbindliche Rahmenbedingungen für alle Gebäudeeigentümer zu schaffen, damit sie jetzt in energetische Sanierungsmaßnahmen investieren statt weiter abzuwarten. "Als Voraussetzung muss der Staat möglichst langfristig Klarheit über rechtliche Vorgaben und verlässliche Förderangebote schaffen", so der NABU-Präsident. So müsse der Gebäudebestand in Deutschland anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Heizungstechnik in verschiedene Effizienzklassen eingeteilt werden. Differenziert wird nach verschiedenen Merkmalen: So sollte zum Beispiel ein Denkmal geschütztes Gebäude ein weniger ambitioniertes Zielniveau erreichen müssen als ein Plattenbau. Die Effizienzklasse spiegelt sich in einem individuellen Sanierungsfahrplan für jedes Gebäude wider, der für Klarheit sorgt und Wege zum Erreichen der Ziele aufzeigt. "Nur wer weiß, wo er steht, kann dorthin gelangen, wo er hin soll", so Tschimpke.
Möchte ein Eigentümer die über die Zeit ambitionierter werdenden Zielvorgaben vorzeitig erfüllen, sollte er Zugang zu einem breiten Spektrum an Fördermöglichkeiten erhalten. "Einzelmaßnahmen dürfen nur dann gefördert werden, wenn durch sie die schrittweise Erreichung des Zielniveaus beim Energiebedarf für 2050 gewährleistet werden kann. Dazu sollten die Förderangebote unterschiedliche Zielgruppen im Fokus haben und umso höher ausfallen, je frühzeitiger und höher die tatsächlich erreichte Energieeinsparung am Gebäude ausfällt", sagte Ulf Sieberg, NABU-Experte für Energieeffizienz.
Allerdings ist schon heute klar, dass allein mit öffentlichen Fördermitteln die energiebedingten Mehrkosten bei der Gebäudesanierung nicht abgedeckt werden können. Die Prognos AG hat im Auftrag des NABU errechnet, dass der Finanzierungsbedarf bis 2020 auf fast neun Milliarden Euro im Jahr ansteigt, wenn der Gebäudebestand bis 2050 weitgehend klimaneutral sein soll. Daher sollte ab 2020 für Gebäude mit den schlechtesten Effizienzstandards jährlich ein Klimaschutz-Obolus entrichtet werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich danach, inwieweit das Gebäude vom vorgegebenen Zielpfad bis 2050 abweicht. "Gebäudeeigentümer erhalten so einen zusätzlichen Anreiz, rechtzeitig in die Sanierung der eigenen vier Wände zu investieren. Denn wer saniert, muss den Obolus nicht bezahlen", so Sieberg.
Die Studie der Prognos AG im Auftrag des NABU zum Download unter http://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/nabu-sanierungsfahrplan_endg.pdf
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Ulf Sieberg, NABU-Energieexperte, 030-284984-1521, mobil 0173-9001782
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