NABU und DNR gegen Entscheidungsmacht der Länder beim Naturschutzrecht
Bonn (ots)
Der Naturschutzbund NABU und der Deutsche Naturschutzring (DNR) haben die Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung davor gewarnt, den Ländern die Entscheidungsmacht über die Standards im Naturschutz zu überlassen. Der Bund müsse die Gesetzgebungskompetenz für alle naturschutzrelevanten Bereiche erhalten, insbesondere damit endlich ein einheitliches Umweltgesetzbuch realisiert werden könne. Bundeseinheitliche Konzepte und Standards seien notwendig, da die Natur nicht an den Landesgrenzen ende. "Würden den Ländern Zugriffsrechte auf die Naturschutzgesetzgebung und verwandte Bereiche zugestanden, könnte jedes Land mit seinen eigenen Vorstellungen vom Bundesgesetz abweichen", sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Es drohe ein Wettbewerb zulasten der Natur; Deutschland würde ein juristischer Flickenteppich.
"Die Länder haben die ihnen in der Vergangenheit anvertrauten gesetzlichen Möglichkeiten schon nicht genutzt, um den Schutz der Natur mit der Einführung geeigneter Standards sicherzustellen", erklärte NABU-Rechtsexpertin Susanne Creutzig. Im Gegenteil sei bereits unter der geltenden Rechtslage ein drastischer Abbau von Naturschutzleistungen zu verzeichnen. Dieser reiche von einschneidenden Kürzungen beim Vertragsnaturschutz bis zum Abbau von Fachbehörden. Die Rückschritte offenbarten sich besonders in den jüngsten Gesetzesnovellen der Landesnaturschutzgesetze. Und die Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen Säumigkeit der Länder beim EU-Recht zeigten, dass mit einer solchen Entwicklung die Europatauglichkeit Deutschlands aufs Spiel gesetzt würde.
Das Argument der Länder, Deutschland könne sich hohe Standards im Naturschutz aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht leisten, sei nicht überzeugend. "Eine Länderzuständigkeit für die Naturschutzstandards kommt vielmehr einem Dolchstoß für den Wirtschaftsstandort Deutschland gleich", so die Verbände. Die Investoren würden in diesem Falle abgeschreckt, da sie mit 16 Ländern und ebenso vielen verschiedenen gesetzlichen Regelungen konfrontiert wären und keine Rechtssicherheit hätten. Deutschland brauche dringend einheitliche Mindeststandards, etwa für die gute fachliche Praxis in Land- und Forstwirtschaft, die Eingriffs- und Ausgleichsregelung, die Landschaftsplanung und die Beteiligungsrechte für Bürger und Naturschutzverbände.
Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Naturschutzrecht nd Föderalismusreform sind im Internet unter www.NABU.de zu finden.
Für Rückfragen: Dr. Susanne Creutzig, NABU-Rechtsexpertin, Tel. 0177-2 78 71 18 Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär, Tel. 0160-972 09 108
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