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NABU

NABU und DNR gegen Entscheidungsmacht der Länder beim Naturschutzrecht

Bonn (ots)

Der Naturschutzbund NABU und der Deutsche
Naturschutzring (DNR) haben die Kommission zur Modernisierung der
bundesstaatlichen Ordnung davor gewarnt, den Ländern die
Entscheidungsmacht über die Standards im Naturschutz zu überlassen.
Der Bund müsse die Gesetzgebungskompetenz für alle
naturschutzrelevanten Bereiche erhalten, insbesondere damit endlich
ein einheitliches Umweltgesetzbuch realisiert werden könne.
Bundeseinheitliche Konzepte und Standards seien notwendig, da die
Natur nicht an den Landesgrenzen ende. "Würden den Ländern
Zugriffsrechte auf die Naturschutzgesetzgebung und verwandte Bereiche
zugestanden, könnte jedes Land mit seinen eigenen Vorstellungen vom
Bundesgesetz abweichen", sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen.
Es drohe ein Wettbewerb zulasten der Natur; Deutschland würde ein
juristischer Flickenteppich.
"Die Länder haben die ihnen in der Vergangenheit anvertrauten
gesetzlichen Möglichkeiten schon nicht genutzt, um den Schutz der
Natur mit der Einführung geeigneter Standards sicherzustellen",
erklärte NABU-Rechtsexpertin Susanne Creutzig. Im Gegenteil sei
bereits unter der geltenden Rechtslage ein drastischer Abbau von
Naturschutzleistungen zu verzeichnen. Dieser reiche von
einschneidenden Kürzungen beim Vertragsnaturschutz bis zum Abbau von
Fachbehörden. Die Rückschritte offenbarten sich besonders in den
jüngsten Gesetzesnovellen der Landesnaturschutzgesetze. Und die
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen
Säumigkeit der Länder beim EU-Recht zeigten, dass mit einer solchen
Entwicklung die Europatauglichkeit Deutschlands aufs Spiel gesetzt
würde.
Das Argument der Länder, Deutschland könne sich hohe Standards im
Naturschutz aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht leisten, sei
nicht überzeugend. "Eine Länderzuständigkeit für die
Naturschutzstandards kommt vielmehr einem Dolchstoß für den
Wirtschaftsstandort Deutschland gleich", so die Verbände. Die
Investoren würden in diesem Falle abgeschreckt, da sie mit 16 Ländern
und ebenso vielen verschiedenen gesetzlichen Regelungen konfrontiert
wären und keine Rechtssicherheit hätten. Deutschland brauche dringend
einheitliche Mindeststandards, etwa für die gute fachliche Praxis in
Land- und Forstwirtschaft, die Eingriffs- und Ausgleichsregelung, die
Landschaftsplanung und die Beteiligungsrechte für Bürger und
Naturschutzverbände.
Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Naturschutzrecht nd
Föderalismusreform sind im Internet unter www.NABU.de zu finden.
Für Rückfragen: 
Dr. Susanne Creutzig, NABU-Rechtsexpertin, 
Tel. 0177-2 78 71 18
Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär, 
Tel. 0160-972 09 108

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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