NABU kritisiert geplante Änderungen im Gentechnikgesetz
Berlin (ots)
Der Naturschutzbund NABU hat die geplante Aufweichung des bestehenden Gentechnikgesetzes scharf kritisiert. Nach dem neuen Gentechnikgesetz vom 3. Februar 2005 wird der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in einem öffentlichen, flurstücksgenauen Kataster erfasst. Nach den Vorstellungen des Verbraucherschutzausschusses im Deutschen Bundestag soll dies durch einen Eintragung nach Gemarkungen ersetzt werden. "Die Bundesregierung macht damit einen Rückzieher, in dem sie die Transparenz reduziert und den Verbraucherschutz mindert", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Naturschutzgruppen vor Ort sei es nun nicht mehr möglich zu erkennen, wo genau in ihrem Schutzgebiet Gentechnik angebaut wird.
Ohne Transparenz des Anbaus werde es nicht mehr möglich sein, die gebotene Vorsorgepflicht für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Die geplante Neuregelung bedeutet zudem eine beträchtliche Bürokratisierung für die betroffenen Grundstückseigner, Landwirte und Imker. Diese können künftig nur dann Informationen über die genaue Lage erhalten, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen und einen extra Antrag an die zuständigen Landesbehörden richten.
"Aus Sicht des NABU hat Deutschland ein gutes und im europäischen Kontext vorbildliches Gentechnikgesetz geschaffen", betonte Tschimpke. Durch die vorgesehenen Aufweichungen im Standortregister werde in einem "völlig überflüssigen und sachlich ungerechtfertigten Schritt" ein falsches Signal an die Öffentlichkeit und nach Europa gesandt.
Die Regierungsfraktionen müssten sich auch fragen lassen, welches Ziel sie mit einer solchen Änderung tatsächlich erreichen wollen. "Die Einschränkung von Informationsmöglichkeiten als Reformprojekt zu bezeichnen, baut weder Bürokratie ab, noch stärkt es das Vertrauen der Bürger in die grüne Gentechnik", so Tschimpke weiter.
Wenig Vertrauen erweckend erscheint auch der Anbau der Gen-Maissorte MON 810 der Firma Monsato in Deutschland. Für diesen Mais gibt es keinen nach EU-Recht gültigen Überwachungsplan. Eine Anfrage des NABU nach dem Überwachungsplan für MON 810-Anbau in Deutschland beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) blieb bis heute unbeantwortet.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen: Dr. Steffi Ober, NABU-Gentechnik-Expertin, Tel. 030-284984-25, mobil 0177-3027718.
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