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NABU

NABU kritisiert geplante Änderungen im Gentechnikgesetz

Berlin (ots)

Der Naturschutzbund NABU hat die geplante
Aufweichung des bestehenden Gentechnikgesetzes scharf kritisiert.
Nach dem neuen Gentechnikgesetz vom 3. Februar 2005 wird der Anbau
von gentechnisch veränderten Pflanzen in einem öffentlichen,
flurstücksgenauen Kataster erfasst. Nach den Vorstellungen des
Verbraucherschutzausschusses im Deutschen Bundestag soll dies durch
einen Eintragung nach Gemarkungen ersetzt werden. "Die
Bundesregierung macht damit einen Rückzieher, in dem sie die
Transparenz reduziert und den Verbraucherschutz mindert", sagte
NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Naturschutzgruppen vor Ort sei es nun
nicht mehr möglich zu erkennen, wo genau in ihrem Schutzgebiet
Gentechnik angebaut wird.
Ohne Transparenz des Anbaus werde es nicht mehr möglich sein, die
gebotene Vorsorgepflicht für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Die
geplante Neuregelung bedeutet zudem eine beträchtliche
Bürokratisierung für die betroffenen Grundstückseigner, Landwirte und
Imker. Diese können künftig nur dann Informationen über die genaue
Lage erhalten, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen und
einen extra Antrag an die zuständigen Landesbehörden richten.
"Aus Sicht des NABU hat Deutschland ein gutes und im europäischen
Kontext vorbildliches Gentechnikgesetz geschaffen", betonte
Tschimpke. Durch die vorgesehenen Aufweichungen im Standortregister
werde in einem "völlig überflüssigen und sachlich ungerechtfertigten
Schritt" ein falsches Signal an die Öffentlichkeit und nach Europa
gesandt.
Die Regierungsfraktionen müssten sich auch fragen lassen, welches
Ziel sie mit einer solchen Änderung tatsächlich erreichen wollen.
"Die Einschränkung von Informationsmöglichkeiten als Reformprojekt zu
bezeichnen, baut weder Bürokratie ab, noch stärkt es das Vertrauen
der Bürger in die grüne Gentechnik", so Tschimpke weiter.
Wenig Vertrauen erweckend erscheint auch der Anbau der
Gen-Maissorte MON 810 der Firma Monsato in Deutschland. Für diesen
Mais gibt es keinen nach EU-Recht gültigen Überwachungsplan. Eine
Anfrage des NABU nach dem Überwachungsplan für MON 810-Anbau in
Deutschland beim Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) blieb bis heute unbeantwortet.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen: Dr. Steffi Ober, NABU-Gentechnik-Expertin, Tel.
030-284984-25, mobil 0177-3027718.

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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