EU-Parlament darf Anlegerschutz nicht verwässern
Berlin (ots)
Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH) fordert: EU-Parlament darf das geplante Verbot von Vertriebsprovisionen nicht zurücknehmen - BVDH-Vorstand Dieter Rauch: "Die Unterscheidung zwischen abhängigen und unabhängigen Finanzberatern ist dringend umzusetzen."
Der Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH) mit Sitz in Berlin kritisiert die auf europäischer Ebene aktuell diskutierte Rücknahme des Verbots von Vertriebsprovisionen für Banken. "Das EU-Parlament würde damit den Banken entgegenkommen, die in der jüngsten Vergangenheit erneut gezeigt haben, dass sie aus der Finanzkrise nichts gelernt haben und Privatkunden auch weiterhin mangelhaft beraten", so der BVDH-Vorsitzende Karl Matthäus Schmidt in Berlin. Schmidt verweist dabei auf eine Erhebung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen vom September 2011, nach der zwei von drei Banken und Sparkassen gegenüber ihren Kunden die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen nach wie vor missachten und damit gegen das geltende Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Auch die immer wieder eingeforderte Transparenz bei Provisionen habe sich bisher als unzureichend erwiesen, mehr Verbraucherschutz in der Finanzberatung zu gewährleisten. "Banken nutzen ihren Informationsvorsprung unverändert zu ihren Gunsten aus und der Anleger ist angesichts der Vielfalt der Informationen vollständig überfordert", so Schmidt weiter.
Fakt sei, dass die meisten gar nicht wüssten, für welche Dienstleistungen sie wirklich zur Kasse gebeten werden. Der Vorstoß der Kommission, Berater als "unabhängig" bzw. "abhängig" zu bezeichnen, muss daher unbedingt umgesetzt werden, sagt auch Dieter Rauch, der beim BVDH die freien Honorarberater vertritt. Nur so können Anleger erkennen, ob der Berater durch einen Produkthersteller incentiviert wird, dem Anleger etwas zu verkaufen, oder ob er tatsächlich unabhängig berät.
Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):
Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH (Verbund der Honorarberater) gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards. Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer kontrollieren lassen.
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