Im Lotto-Chaos zeichnet sich ein Ende ab
Hamburg (ots)
- vorläufiges Ende des Kartellverfahrens - Spielvermittler begrüßen die Öffnung des Wettbewerbs
Der Verband der Lottovermittler begrüßt die vorläufige Beendigung zumindest eines Teils der kartellrechtlichen Auseinandersetzungen. Das Bundeskartellamt hat das weitere Verfahren mit der Begründung zunächst eingestellt, dass man die Landeslottogesellschaften nicht zur Aufrechterhaltung ihres Internetgeschäfts zwingen könne. "Entscheidend ist das Ergebnis: Private Vermittler dürfen jetzt nicht mehr willkürlich behindert werden," so Norman Faber, Präsident des Verbandes der Lottovermittler. "Offensichtlich hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass man den Wettbewerb mit abgestimmten Verhaltensweisen nicht länger behindern kann."
Die Bundesländer hatten zunächst mehrheitlich beschlossen, die Internetangebote der Landeslottogesellschaften zu schließen, um so die Anweisung des Bundeskartellamtes zur bundesweiten Öffnung ihrer Angebote zu umgehen. Inzwischen hat WestLotto ihre Internetplattform verkauft und die niedersächsische Lottogesellschaft ihren Online-Spielbetrieb ausgegründet, weitere Verhandlungen laufen. Faber: "Der Wettbewerb im Internet hat gerade erst begonnen - dem Kartellamt sei Dank. Der Lottoblock hat die Liberalisierung eingeläutet. Auch wenn ich die Reaktion der meisten Lottogesellschaften, ihre Angebote komplett abzuschalten, statt sie zu öffnen, nicht nachvollziehen kann." Die Länder müssen voraussichtlich auf mehr als 150 Millionen Euro Einnahmen im Jahr verzichten, die der Internetvertrieb der Lottogesellschaften ihnen eingebracht hätte.
Auch in der Auseinandersetzung vor dem OLG Düsseldorf zeichnet sich eine Wende ab. Gegen den Beschluß des OLG vom 23.10.2006, mit dem das Bundeskartellamt in allen wesentlichen Punkten bestätigt worden ist, haben die Landeslottogesellschaften nur in Bezug auf die Verpflichtung zur Öffnung ihrer Internetangebote Rechtsbeschwerde zum BGH eingereicht. In allen übrigen Punkten, insbesondere dem Verbot von Gebietsabsprachen zwischen den Landeslottogesellschaften, ist die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts jetzt rechtskräftig.
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