Weihnachtsgeschenke: Viele Kinderspielsachen gesundheitsgefährdend
Berlin (ots)
- Spielsachen, Kleidung, Textilien und Modeaccessoires besonders häufig gefährlich - VdTÜV fordert unabhängige Spielzeugprüfung - Verbrauchertipps für sichere Weihnachtsgeschenke
Die Weihnachtszeit hat begonnen und damit auch die Suche nach den passenden Geschenken für die Kinder. Viele Kinderprodukte, die sich auf dem Markt befinden, weisen gesundheitliche Risiken auf. Allein 2016 wurden 2044 Produkte in der EU als gefährlich eingestuft und Warnungen ausgesprochen. Die häufigsten registrierten gefährlichen Produkte sind Spielsachen (26%), Kleidung, Textilien und Mode-Accessoires (13%) und elektronische Geräte (7%). Das höchste Risiko geht von Verletzungsgefahren (25%), chemischen Belastungen (23%) und Erstickungsgefahren (14%) aus (EU-Warnsystem Rapex - Rapid Alert System).
VdTÜV-Präsident Prof. Dr. Stepken: "Es gibt immer wieder Befunde über auch krebserregende Stoffe in Babyspielzeug. Gerade Kleinkinder und Babys nehmen Spielzeug in den Mund und testen vieles aus, was nicht vorhersehbar ist, deshalb muss Spielzeug sicher sein! Ob teuer oder günstig, vom Spielzeug darf keine Gefahr für die verletzlichsten Verbraucher ausgehen!"
In Deutschland und in der gesamten EU werden Spielsachen bisher lediglich freiwillig auf Sicherheit unabhängig überprüft. Eine pflichtmäßige Prüfung durch unabhängige Stellen wie etwa bei der Einführung von Blutdruckmessgeräten, Fieberthermometern oder sterilen Pflastern im Medizinbereich gibt es für Spielsachen nicht. "Es kann nicht sein, dass wir die Sicherheit von Produkten für Kinder weniger überprüfen als die für Erwachsene. Deshalb fordern wir seit langem die Einführung einer Pflichtprüfung für Spielzeug von der Politik", erläutert Prof. Dr. Stepken.
Spielsachen werden nach EU-Recht vermarktet. "Die neue Bundesregierung muss sich bei der EU-Kommission für eine unabhängige Sicherheitsprüfung von Spielsachen einsetzen", so der VdTÜV-Präsident weiter. In anderen Staaten wie z. B. in den USA ist eine Drittprüfung von Spielzeug selbstverständlich. "Deutschland sollte seine Haltung zur Prüfung von Spielzeugen dringend überdenken und international mit gutem Beispiel vorangehen statt hinten anzustehen", fasst Prof. Dr. Stepken zusammen.
Solange es noch keine verpflichtende Spielsachenprüfung gibt, sollten Verbraucher beim Kauf von Kinderprodukten folgende Hinweise berücksichtigen:
1. Riechtest machen: Keine Artikel kaufen, die stark chemisch oder nach Duftstoffen riechen. Denn dies kann ein Hinweis auf Schadstoffe oder auf Weichmacher sein. Lackiertes Spielzeug, das mit der Haut oder dem Mund in Berührung kommen kann, sollte grundsätzlich speichel- und schweißfest sein. Möglichst auf Produkte zurückgreifen, die von unabhängigen Prüfstellen untersucht wurden. Bei diesen Untersuchungen fallen beispielsweise auch verbotene Schwermetalle in Lacken auf.
2. Prüfzeichen geben Orientierung: Prüfzeichen wie das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit geben Verbrauchern Orientierung und Sicherheit. Unabhängige Stellen wie der TÜV prüfen die Produkte auf alle sicherheitsrelevanten Probleme, die bei der Benutzung vorkommen können und vergeben das GS-Zeichen. Es ist ein freiwilliges Prüfzeichen, das gesetzlich geschützt ist. Es muss immer zusammen mit dem prüfenden Institut auf dem Produkt abgebildet werden.
3. Bei elektrischem Spielzeug Batteriefach und Verkabelung prüfen: Es ist darauf zu achten, dass sich das Batteriefach nur mit Werkzeug öffnen lässt. Es verhindert, dass Kinder nicht mit der Säure oder Schwermetallen in Berührung kommen oder die Kleinteile im schlimmsten Fall verschlucken. Aber auch Ladegeräte, Akkus, Fernbedienungen oder die Verkabelungen sollten von unabhängiger Seite überprüft sein. Hierzu werden spezielle Tests an den Spielzeugen durchgeführt, beispielsweise die elektromagnetische Verträglichkeit, Schutz vor Überhitzung und Stromschlag oder der Einsatz im Freien bei Regen und Schmutz.
4. Auf Ecken und Kanten achten: Bitten Sie das Verkaufspersonal die Umverpackung zu öffnen, um das Produkt in die Hand nehmen zu können. Wenn Sie das Spielzeug nicht anfassen oder daran riechen dürfen, kaufen Sie es im Zweifel nicht. Achten Sie besonders auf Produkte, die auch für Kinder bis zu drei Jahren vorgesehen sind und entsprechend gekennzeichnet sind.
5. Kuscheltiere zuerst waschen: Wer wirklich sicher gehen möchte, sollte Plüschtiere aus Gründen der Hygiene vor dem ersten Gebrauch einmal nach den Herstellerangaben waschen. Insbesondere, wenn dies in der Bedienungsanleitung empfohlen wird. Stoffpuppen oder Plüschtiere aber gut trocknen lassen, damit sich keine Schimmelpilze bilden.
6. Hörtest: nicht zu laut: Spielzeuge, die Geräusche und Töne erzeugen, sind bei Kindern beliebt. Doch sie dürfen nicht zu laut sein, um das Gehör der Kinder nicht zu schädigen. Testen Sie die Lautstärke, indem Sie sich das Produkt selbst ein paar Sekunden ans Ohr halten. Ist es Ihnen zu laut, kaufen Sie es nicht.
7. Bedien-, Warn- und Produkthinweise müssen sichtbar sein: Das Produkt muss im Reklamationsfall über Angaben zum Importeur und Hersteller verfügen. Auch Bedienungs- und Warnhinweise müssen in deutscher Sprache dem Produkt beigefügt sein und die CE-Kennzeichnung muss erkennbar sein. Wenn diese Aufschriften fehlen, sollten Sie das Produkt liegen lassen.
8. Datenschutz bei smarten Spielsachen beachten: Puppen, die mit einer Cloud verbunden sind oder Spielekonsolen mit Netzanschluss, werden als Weihnachtsgeschenk immer beliebter. Hier ist es wichtig, dass Eltern Datenschutzeinstellungen für ihre Kinder vornehmen können und dass die Spielzeuge den gesetzlichen Datenschutzvorgaben folgen. Entsprechende Siegel geben hier Orientierung für den Verbraucher.
9. Nur bei sicheren Online-Plattformen bestellen: Weihnachtsgeschenke sollten Sie online nur bei sicheren Quellen beziehen. Wenn Angaben auf der Internetseite zu Ansprechpartnern, dem Sitz des Anbieters oder der Fertigungsstätte des Produktes fehlen, bestellen Sie es nicht. Auch hier bieten Prüfzeichen für Verkaufsplattformen Verbrauchern eine Orientierung.
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