Ostsee-Zeitung: Kommentar zum Kinderporno-Verdacht gegen Tauss
Rostock (ots)
Jeder ist unschuldig, so lange seine Schuld nicht bewiesen ist. Das ist Grundprinzip einer jeden Zivilgesellschaft, die für sich in Anspruch nimmt, ein Rechtsstaat zu sein. Auf der anderen Seite steht niemand über dem Gesetz - auch kein Bundestagsabgeordneter namens Jörg Tauss, der unter dem Verdacht des strafbaren Besitzes von kinderpornografischen Dateien steht. Dass der baden-württembergische Politiker, der zwischenzeitlich von der SPD zur Piratenpartei gewechselt ist, ins Fadenkreuz der Staatswanwaltschaft gerückt ist, hat er sich selbst zuzuschreiben. Justitia kam gar nicht darum herum, Ermittlungen einzuleiten. Das muss aber noch lange nicht heißen, dass Tauss schuldig ist. Und selbst wenn er es offensichtlich ist, die Beweise aber nicht ausreichen, gilt das berühmte "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten.
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