Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
EU-Energieeffizienzrichtlinie
VKU fordert Umsetzung mit Augenmaß
Berlin (ots)
Die Verhandlungsdelegationen des Europäischen Parlaments, der dänischen Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission haben sich heute auf eine neue Energieeffizienzrichtlinie geeinigt. Die Einigung sieht im Kern vor, dass die Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 weiterhin nicht verbindlich ist, dafür werden aber im Gegenzug verbindliche Maßnahmen wie die Etablierung von Energieeffizienzverpflichtungssystemen oder dem verstärkten Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung festgelegt. "Wir begrüßen, dass sich die Delegationen nach zähen Verhandlungen auf einen Text einigen konnten, der die Energieeffizienz maßgeblich steigern soll. Allerdings werten wir die damit verbundenen Maßnahmen aus Sicht der kommunalen Unternehmen als durchwachsenes Ergebnis."
Strittig war bis zuletzt die Ausgestaltung der vom VKU kritisch gesehen Energieeffizienzverpflichtungssysteme, nach der Energieversorger über Effizienzmaßnahmen Energieeinsparungen bei ihren Endkunden erzielen müssen. Der nun erzielte Kompromiss sieht vor, dass die Einsparungen im Durchschnitt 1,5 Prozent pro Jahr betragen sollen, in den einzelnen Jahren aber unterschiedlich hoch sein können. Mitgliedsstaaten ist es darüber hinaus möglich, Flexibilisierungsmaßnahmen in die Anrechnung des Energieeffizienzziels aufzunehmen. "Allerdings geht das unserer Meinung nach nicht weit genug, weil die Flexibilisierungsmaßnahmen gedeckelt wurden. Hier hat man eine Chance vertan, den Mitgliedsstaaten genügend Freiraum bei der Erreichung des EU-Effizienzziels zu geben."
Im Gegensatz zu dem durchwachsenen Ergebnis bei den Verpflichtungssystemen begrüßt der VKU die weitere Stärkung der KWK, die "in der neuen Richtlinie eine Einspeisepriorität unter Beachtung der Netzstabilität erhalten soll", so Reck. "Auch unsere Forderung, dass beim Neubau oder bei der Modernisierung von Kraftwerken und Industrieanlagen mit einer thermischen Gesamtnennleistung von mehr als 20 Megawatt im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse ermittelt werden, wurde in den Kompromiss mit aufgenommen." Als einen weiteren Erfolg wertet Reck, dass sich die Renovierungspflicht für öffentliche Gebäude nicht mehr auf öffentliche kommunale Gebäude bezieht: "Mit dieser Regelung wären kommunalwirtschaftliche Unternehmen, insbesondere Energieversorgungsunternehmen die mit ihren Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen, benachteiligt gewesen."
Im nächsten Schritt muss der erzielte Kompromiss noch vom Energieministerrat und vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten voraussichtlich 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Reck abschließend: "Wir appellieren daher an den deutschen Gesetzgeber, die neuen Vorgaben möglichst unbürokratisch umzusetzen."
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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