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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Zweite und dritte Lesung EnWG im Bundestag
VKU sieht Strompreisentwicklung mit großer Sorge

Berlin (ots)

Heute hat der deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG) angenommen. Es ging vor allem um zwei Änderungen: Entschädigungsregelungen für eine verzögerte oder gestörte Netzanbindung von Offshore-Windparks und neue Regelungen zur Versorgungssicherheit (Winterreserve). Zur Finanzierung der Entschädigungszahlungen soll eine weitere Umlage (Offshore-Umlage) eingeführt werden (maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde nach dem derzeitigen Entwurf), die den Verbrauchern als Aufschlag auf die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden soll. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die Strompreisentwicklung mit großer Sorge. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die Politik muss sehr genau darauf Acht geben, dass die vorgesehene Offshore-Umlage gegenüber den Endkunden transparent vermittelt wird. Ohne eine ehrliche Kommunikation wissen die Bürger nicht, was auf sie zukommt. Sie haben ein Recht zu wissen, mit wie viel Geld sie die erneuerbaren Energien und den dringend notwendigen Netzausbau unterstützen."

Hier müsse die Politik mehr tun, meint Reck. "Es reicht nicht, Privilegien zu beschließen, sich dann aber bei der Erklärung notwendiger Preiserhöhungen vornehm zurückzuhalten und dies allein den Energieversorgern zu überlassen." Für die Energieversorger bestünde das Problem, dass sie mindestens sechs Wochen Vorlaufzeit (je nach Vertrag) brauchen, um die Umlage fristgerecht an den Endverbraucher weiterzugeben. Dies wird zusätzlich erschwert, wenn die Umlage rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Reck: "Ausnahmen und Sonderbelastungen verteuern das System für die privaten Haushalte, für Gewerbetreibende sowie für kleine und mittlere Unternehmen. Das geht zu Lasten der Akzeptanz der Energiewende. Ein solches Projekt wie die Energiewende muss auf sehr breiten Schultern stehen und nicht auf Schultern, die immer schmaler werden."

Die Regelung der Netzanschlussbedingungen für Offshore-Anlagen, insbesondere die Klärung der Haftung für eine verzögerte oder gestörte Netzanbindung verbessert die Rechts- und Investitionssicherheit, "was in diesem besonders kapitalintensiven Segment besonders notwendig ist", so der VKU-Hauptgeschäftsführer. In Zeiten, in denen sich die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich ändern, würden Investitionen ansonsten nahezu blockiert."

Mit den neuen Regelungen zur Versorgungssicherheit werden die Möglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber, auf Erzeugungsanlagen zuzugreifen, erweitert. Darüber wird das Recht des Kraftwerksbetreibers, seine Anlage stillzulegen, stark eingeschränkt - bis hin zu einem Stilllegungsverbot für sogenannte systemrelevante Kraftwerke. Dazu Reck: "Wir brauchen Versorgungssicherheit! Sie ist Grundlage unseres wirtschaftlichen Handelns, weshalb wir möglichen Gefährdungen entschieden gegensteuern müssen". Allerdings dürfe die Versorgungssicherheit nicht im regulatorischen Aktionismus untergehen - zumal das Abschaltverbot für den jetzt kommenden Winter noch gar nicht greifen kann. "Der aktuelle Beschluss ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen, der den Wettbewerb am Energiemarkt weiter einschränkt, anstatt ihn zu stärken", kritisiert Reck. Bevor die Politik jedoch Rahmenbedingungen für Kapazitätsmechanismen festlege, sollte man zunächst über ein neues, integriertes Marktdesign diskutieren, so Reck. "Wir brauchen wettbewerbliche Elemente, statt weitreichender, mit heißer Nadel gestrickter regulatorischer Eingriffe in den deutschen Energiemarkt. Mit der Diskussion über ein neues Marktdesign haben wir jetzt die einmalige Chance dazu."

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Pressekontakt:

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin

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Mobil: +49 170 8580-220
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carsten.wagner@vku.de

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Fon: +49 30 58580-226
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