Verdacht auf weitreichenden Korruptionsskandal im BAMF
Hamburg (ots)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist womöglich von einem weitreichenden Korruptionsskandal betroffen. Eine leitende Mitarbeiterin der Behörde soll nach Informationen von NDR, Radio Bremen und Süddeutscher Zeitung in mutmaßlich mehr als 1200 Fällen Asylanträge positiv beschieden haben, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gab. Die Mitarbeiterin, die die Außenstelle des BAMF in Bremen leitete, ist vom Dienst suspendiert worden. Sie soll mit drei Rechtsanwälten zusammen gearbeitet haben, die ihr offenbar systematisch Asylbewerber zugeführt haben. Sie stammen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Bei den Antragstellern soll es sich zu großen Teilen um Jesiden gehandelt haben. Inwiefern die Anwälte oder die Leiterin davon finanziell profitiert haben, ist bislang unklar. Die ehemalige BAMF-Leiterin soll zumindest Zuwendungen, etwa in Form von Restaurant-Einladungen erhalten haben. Die Bremer Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass es Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin, drei Rechtsanwälte aus Bremen, Oldenburg und Hildesheim und einen Dolmetscher gäbe. Die Ermittler bestätigten auch, dass in den vergangenen Tagen in diesem Zusammenhang Objekte in Bremen und Niedersachsen durchsucht worden sind.
Der Vorwurf lautet auf Bestechlichkeit und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung. Die Außenstelle Bremen sei demnach formal für die Antragssteller nicht zuständig gewesen, die Leiterin habe über die Anträge in Eigenregie offenbar dennoch entschieden. Die Antragsteller seien dafür in einigen Fällen mit gecharterten Bussen eigens auch aus anderen Bundesländern nach Bremen gefahren worden. Offenbar nahmen die Ermittlungen ihren Anfang in Niedersachsen: Das Innenministerium hatte im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung um einen Asylantrag Unregelmäßigkeiten bei der Bewilligung festgestellt. Daraufhin habe man weitere Asylanträge aus Bremen geprüft. Das BAMF war ebenso wie die Beschuldigten für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen.
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