BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI von Finanzministerkonferenz enttäuscht
Berlin (ots)
- Für rasche Einigung bei der Erbschaftsteuer - Mittelständische Unternehmenslandschaft schützen - Ausdehnung der Bedürfnisprüfung verfehlt
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zeigt sich enttäuscht von den Ergebnissen der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern. BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber appellierte am Freitag in Berlin an Bund und Länder, sich rasch auf Nachbesserungen bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer zu einigen.
"Die Politik steht bei den Familienunternehmen im Wort, die Erbschaftsteuer zu reformieren, ohne die Unternehmensnachfolge zu gefährden", sagte Kerber. "Die Politik muss die deutsche erfolgreiche mittelständisch geprägte Unternehmenslandschaft schützen."
Der BDI kritisiert, dass selbst grundsätzliche Fragen zu den Verschonungsmöglichkeiten immer noch offen seien. "Bund und Länder müssen jetzt schnellstmöglich für Klarheit sorgen", forderte Kerber.
Die allermeisten mittelständischen Familienunternehmen stellten durch die Kapitalbindung ihrer Eigentümer die Finanzierung, den Fortbestand und die Beschäftigung vor Ort sicher. Keinesfalls dürfe die Erbschaftsteuerreform die Bindung der Unternehmen an den Standort gefährden.
Ohne die klassischen Elemente der mittelständischen Struktur seien Innovation und Wachstum in den Unternehmen nicht zu finanzieren. Genau hier müsse die Bedürfnisprüfung ansetzen. Kerber: "Es geht jetzt darum, dauerhaft zu garantieren, dass alle Unternehmen mit mittelständischen Erfolgsfaktoren wie Kapitalbindung und stabilen Gesellschaftern als verschonungswürdig bei der Bedürfnisprüfung gelten." Diese qualitativen Merkmale der Unternehmen könnten bei der Bedürfnisprüfung berücksichtigt werden.
Die vorgesehene Ausdehnung der Bedürfnisprüfung auf das Privatvermögen ab einem Grenzwert von 20 Millionen Euro hält der BDI für verfehlt. Eine Unterscheidung zwischen Arbeitsplätzen in großen und kleinen Unternehmen durch das Erbschaftsteuerrecht wäre fatal. Eine Bedürfnisprüfung ab einem Unternehmenswert von 20 Millionen Euro würde mehr als vier von zehn sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen betreffen.
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