Regenfälle führen in der Landwirtschaft zu enormen Ertrags- und
Qualitätsverlusten
Erste Hilfsmaßnahmen beschlossen
Berlin (ots)
Die starken und dauerhaften Regenfälle haben die Bauern mitten in der Getreideernte hart getroffen. In vielen Regionen konnte das reife Getreide wegen der dauernassen Böden bisher nicht geerntet werden. In den besonders betroffenen Gebieten sind die landwirtschaftlichen Flächen überflutet und Hofstellen stehen unter Wasser. Diese widrigen Witterungsverhältnisse führen zu Ertrags- und Qualitätsverlusten. Es ist befürchten, dass die Flächen mit hochwertigem Brotgetreide nur noch zu Futterzwecken genutzt werden können. Neben dem Preisrückgang gegenüber Vorjahr entstehen der Landwirtschaft dramatische Erlöseinbußen durch diese regenbedingte Ertrags- und Qualitätsverluste, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV). Derzeit ermittelt der DBV den exakten Schadensumfang, den DBV-Präsident Gerd Sonnleitner am kommenden Donnerstag der Presse erläutern wird.
Der DBV setzt sich mit seinen Landesverbänden für schnelle und unbürokratische Hilfen durch die EU, die Bundesregierung und die Bundesländer ein. Inzwischen konnte bei der EU erreicht werden, dass in den besonders betroffenen Überschwemmungsgebieten die Stilllegungsflächen zur Futterversorgung der Tierbestände genutzt werden können. Die Finanzverwaltungen einiger Bundesländer haben bereits reagiert und gewähren steuerliche Erleichterungen. Die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt hat heute zinsgünstige Sonderkredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen der Betriebe beschlossen. Sie bietet ab sofort für die betroffenen Landwirte Darlehen zu besonders günstigen Konditionen an. Der Nominalzinssatz dieser Darlehen beträgt 4,40 Prozent, was eine erhebliche Verbilligung des Zinssatzes von 10 bis 12 Prozent bei Überziehungskrediten des Girokontos bedeutet.
Neben Ersatzinvestitionen für hochwassergeschädigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (einschließlich Wohnhäuser) können diese Rentenbank-Kredite auch für die Beschaffung von Betriebsmitteln und kurzlebigen Wirtschaftsgütern, die ansonsten von der Förderung ausgeschlossen sind, verwendet werden. Liquiditätshilfedarlehen werden mit einer Laufzeit von vier Jahren angeboten und sind wahlweise mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Diese zinsgünstigen Kredite können alle geschädigten Landwirten bis zu einer Darlehnsobergrenze von 500.000 Euro erhalten. Wie bei den Darlehen der Rentenbank üblich, sind die Kreditanträge formlos an die Hausbank zu richten.
DBV-Präsident Sonnleitner hat sich zudem an EU-Agrarkommissar Franz Fischler gewandt und Ausnahmeregelungen der Interventionskriterien für die diesjährige Ernte gefordert. Denn die Getreidepreise stehen in diesem Jahr unter erheblichem Marktdruck, der sich durch die regenbedingten Qualitätsbeeinträchtigungen noch erhöht. Sonnleitner hat daher vorgeschlagen, die Interventionskriterien an die diesjährige Ernterealität anzupassen. So müssten zum Beispiel die Kriterien für die Feuchtigkeit von 14,5 auf 15 Prozent angehoben werden. Der Qualitätsmaßstab für die Qualität von Roggen und Weizen, die so genannte Fallzahl, müsste zudem abgesenkt werden. Von der Europäischen Kommission erwartet der DBV weitere Unterstützungen. Den Bundesländern sollte zugestanden werden, auf die erst zum Jahresende erfolgenden Flächenzahlungen eine Abschlagszahlung zuzulassen oder ein zeitliches Vorziehen der Auszahlung zu ermöglichen.
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