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Deutscher Bauernverband (DBV)

Erneuerbare Energien-Gesetz muss verbessert werden - DBV trägt im Bundestagsausschuss Forderungen zur Biomasse vor

Berlin (ots)

Die energetische Nutzung von Biomasse ist eindeutig
klimaschützend, denn der Ausstoß von klimaerwärmendem Kohlendioxid
wird gegenüber dem Einsatz von fossilen Energieträgern kräftig
verringert. Im Gegensatz zu fossiler Energie wird bei der Verwendung
von Bioenergieträgern wie Holz, Stroh- und Energiepflanzen nur so
viel Kohlendioxid freigesetzt wie zuvor durch den Anbau pflanzlicher
Biomasse der heutigen Atmosphäre entzogen wurde. Neben dem
Klimaschutz helfe die Bioenergieproduktion, Investitionen und
Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. Deutschland habe in
diesem weltweiten Wachstumsmarkt einen großen technologischen
Vorsprung erlangt. Erneuerbare Energien gehören zu einer
erfolgreichen Energiepolitik, die dadurch nicht völlig umgestaltet,
sondern weiter entwickelt wird, betont der DBV. Brüche in der
Energiepolitik dürfe es dadurch nicht geben.
Die Förderung erneuerbarer Energien müsse als Anschubfinanzierung
betrachtet werden, um für eine innovative Technik die
Konkurrenzfähigkeit mit anderen Energieträgern zu ermöglichen. Damit
Rohstoffpotenziale zur Verstromung mobilisiert werden, ist nach
Ansicht des DBV die Biomasse im Erneuerbaren Energie-Gesetz besser zu
stellen. Die Anhebung des Bonus für Pflanzen, Pflanzenbestandteile
und Gülle auf 6 Cent pro Kilowattstunde sowie seine Ausweitung auf
größere Biogasanlagen ist dafür notwendig. Die bisher im
Gesetzentwurf vorgesehenen 2,5 Cent pro Kilowattstunde reichen
gegenwärtig noch nicht aus, um Biogasanlagen mit Energiepflanzen und
Biomassekraftwerke mit Waldholz betreiben zu können. Derzeit werden
Bioenergieanlagen 20 Jahre gefördert, was nach Einschätzung des DBV
auch fortzuführen ist, damit die notwendigen Investitionen finanziert
werden können. Allein aufgrund der Kreditlaufzeiten könnten im
Zeitraum von 15 Jahren, die der Gesetzentwurf vorsieht, keine
Projekte realisiert werden.
Der "Brennstoffbonus" muss auf Bioabfälle pflanzlicher Herkunft
aus dem landwirtschaftlichen Betrieb erweitert werden, damit zum
Beispiel pflanzliche Futterreste oder Schlempe aus Bioethanolanlagen
energetisch genutzt werden können. So sind geschlossene
Nährstoffkreisläufe über den Weg der Stromgewinnung zu realisieren,
denn die Reststoffe aus der energetischen Verwertung können als sehr
gut pflanzenverträglicher Dünger auf Ackerflächen ausgebracht werden.
Der Vergütungssatz für Anlagen bis 150 Kilowatt muss auch für
Altanlagen gelten, fordert der DBV. Andernfalls ist zu befürchten,
dass Stoffströme aus bestehenden Altanlagen in Neuanlagen umgeleitet
werden und Altanlagen dadurch ihre wirtschaftliche Existenz entzogen
wird.
Der DBV fordert eine rasche Umsetzung der Novelle, um den
momentanen Investitionsstau und die vorhandene Unsicherheit der
Bioenergiebranche endlich aufzuheben. Aufgrund der sich
hinauszögernden parlamentarischen Diskussion über die EEG-Novelle hat
es bereits einen Abbau von Arbeitsplätzen gegeben und weitere sind
gefährdet.
Die Nutzung von Bioenergie geht keineswegs zu Lasten des Anbaus
von Nahrungsmitteln. Allein durch die Nutzung des ackerbaulichen
Fortschrittes findet eine jährliche Produktionssteigerungen beim
Getreide von bis zu 1,5 Prozent statt, wodurch jährlich rund 100.000
Hektar für alternative Nutzungen frei werden. Mit dem Strom einer
Biogasanlage aus einem Hektar Mais lassen sich jährlich rund 15
Megawattstunden Strom produzieren, der ausreicht, um fünf Zwei-
Personen-Haushalte ein Jahr lang mit Strom zu versorgen. Der
jährliche Zuwachs an ungenutztem Waldholz beträgt zudem rund 20
Millionen Kubikmeter.
ots-Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6599

Kontakt:

Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell

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