Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Vereinsrecht:
Bielefeld (ots)
Millionen Menschen kennen die Situation: Im Verein stehen Vorstandswahlen an, aber viele Mitglieder kommen erst gar nicht oder suchen Ausflüchte, warum sie einen Posten nicht übernehmen können. Neben Verantwortungsscheu, Bequemlichkeit oder Zeitdruck bildete das Haftungsrecht bislang den Hauptgrund für die Enthaltsamkeit. Wer für Fehler mit seinem Privatvermögen geradestehen soll, überlegt es sich dreimal. Und wer es dennoch wagt, der sagt ganz offen, wenn auch überspitzt: »Mit einem Bein steht ein Vereinsvorsitzender immer im Gefängnis.« Diese Hürde für ehrenamtliches Engagement wollen Union und SPD beiseite räumen. Gut so! Der Bundestag sollte sofort zustimmen. Natürlich: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Aber doch nicht die, die nur das Beste für ihren Verein und die Mitglieder im Auge haben, sich aber in juristischen Fallstricken verheddert haben. Der Staat entlastet die Vorstände auch aus einem egoistischen Grund: Wer sich eine Rekordverschuldung aufbürdet, muss irgendwann bei Kultur-, Sport-, Brauchtums- oder Jugendförderung sparen. Und dann müssen Ehrenamtliche in die Bresche springen.
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