Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundespatentgericht mehr verpassen.

Bundespatentgericht

Einigung im Streit um Düsseldorfer Senf

München (ots)

Die Schutzgemeinschaft Düsseldorfer Senf, hinter der im Wesentlichen die Düsseldorfer Löwensenf GmbH steht, hat beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt, die Bezeichnung Düsseldorfer Senf als geographische Angabe unter Schutz zu stellen. Damit verbunden sind nähere Vorgaben für die Herstellung von Düsseldorfer Senf. Gegen diesen Antrag war von Seiten der Nestlé Deutschland AG, die im benachbarten Neuss ein Senfwerk betreibt, Einspruch erhoben worden. Insoweit war unter anderem geltend gemacht worden, dass verschiedene Vorgaben zum Herstellungsverfahren von Düsseldorfer Senf zu einschränkend und zu unbestimmt gefasst seien. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat den Antrag der Schutzgemeinschaft gleichwohl für gerechtfertigt gehalten. Dagegen ist die Nestlé Deutschland AG mit der Beschwerde zum Bundespatentgericht vorgegangen.

In dem Verfahren vor dem 30. Senat des Bundespatentgerichts hat die Schutzgemeinschaft die Bedingungen für die Benutzung der Bezeichnung Düsseldorfer Senf in einem für den Rechtstreit wesentlichen Punkt, der die Verwendung von Branntweinessig bei der Senfherstellung betraf, geändert. Daraufhin hat die Nestlé Deutschland AG ihre Beschwerde zurückgenommen, sodass das Schutzverfahren nunmehr bei der EU-Kommission seinen Fortgang nehmen kann.

Datum: 10.11.2011

Aktenzeichen: 30 W (pat) 103/09

Rückfragen bitte an:

Bundespatentgericht
Richterin am Bundespatentgericht
Dr. Mittenberger-Huber Ariane
Telefon: 089/69937-250
Mobil:
0170 6392385

E-Mail: ariane.mittenberger-huber@bpatg.bund.de

Original-Content von: Bundespatentgericht, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundespatentgericht
Weitere Storys: Bundespatentgericht
  • 13.10.2011 – 16:38

    Schwarzwälder Schinken muss im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden.

    München (ots) - Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat beantragt, die Bedingungen für die Benutzung der geschützten geographischen Angabe "Schwarzwälder Schinken" dahingehend zu ändern, dass Schwarzwälder Schinken, der fertig geschnitten und verpackt in den Handel kommt, im ...

  • 22.09.2011 – 15:09

    "Obazda" als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

    München (ots) - Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Bezeichnungen "Obazda" und "Bayerischer Obazda" auf der Basis einer bestimmten Spezifikation, die u.a. die zwingenden und die fakultativen Bestandteile der Rezeptur festlegt, für schutzfähig erachtet, obwohl von einem Drittunternehmen, das Obazden außerhalb Bayerns produziert, ein Einspruch eingelegt ...

  • 01.07.2011 – 10:00

    50 Jahre Bundespatentgericht

    München (ots) - Bundespräsident Christian Wulff hat heute auf Einladung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Präsidentin des Bundespatentgerichts Beate Schmidt in einem Festakt in der Allerheiligen-Hofkirche der Residenz München das Bundespatentgericht anlässlich seines 50-jährigen Bestehens gewürdigt. Das am 1. Juli 1961 als Oberes Bundesgericht gegründete Bundespatentgericht ist derzeit mit 120 Richterstellen und 29 Senaten eines ...