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RNZ: Der Bundesrat darf sich nicht um das Thema Sterbehilfe herumdrücken (Kommentar)

Heidelberg (ots)

Die Todeshürde
Von Manfred Fritz
Muss man uns Deutschen immer wieder erklären, welcher Zynismus im 
Wort vom "guten Tod" steckt? Wissen wir nicht, wohin "Euthanasie" im 
Zweifel führt? Dann nämlich, wenn jener Zweifel danach fragt, ob ein 
Leben - ein betagtes, ein unvollkommenes oder ein leidendes - für die
Gesellschaft zumutbar sei? Bitteschön: Wir gehen einer überalterten 
Gesellschaft entgegen, der Kampf um die Ressourcen schaut bereits um 
die Ecke und sollte uns warnen.
Wenn "Quacksalber des Todes" wie der Ex-Senator Kusch die 
Legalisierung des Suizid-Gewerbes erzwingen wollen, hat das  nichts 
mit der "Würde des Sterbens" zu tun. Es ist im Gegenteil die eiskalte
Absage an eine mitfühlende Begleitung in den unvermeidlichen Tod, wie
ihn die Palliativmedizin und die Hospizbewegung vertreten.
Die natürliche Hürde, die vor dem Selbstmord steht, ist sehr hoch. 
Das ist lebensgesetzlich so. Auf der Achtung des Lebens basiert 
alles, angefangen von Artikel 1 GG, was uns zum "humanen" Staat 
macht. Sie darf nicht eingerissen werden durch die Kommerzialisierung
und Banalisierung der assistierten Selbsthinrichtung, die Druck auf 
Schwache und Alte aufbaut. Der Bundesrat, der keine "Lex Kusch" 
zimmern wollte, sollte sich um das Thema nicht drücken.

Pressekontakt:

Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
Telefon: +49 (06221) 519-0

Original-Content von: Rhein-Neckar-Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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