RNZ: Der Bundesrat darf sich nicht um das Thema Sterbehilfe herumdrücken (Kommentar)
Heidelberg (ots)
Die Todeshürde Von Manfred Fritz Muss man uns Deutschen immer wieder erklären, welcher Zynismus im Wort vom "guten Tod" steckt? Wissen wir nicht, wohin "Euthanasie" im Zweifel führt? Dann nämlich, wenn jener Zweifel danach fragt, ob ein Leben - ein betagtes, ein unvollkommenes oder ein leidendes - für die Gesellschaft zumutbar sei? Bitteschön: Wir gehen einer überalterten Gesellschaft entgegen, der Kampf um die Ressourcen schaut bereits um die Ecke und sollte uns warnen. Wenn "Quacksalber des Todes" wie der Ex-Senator Kusch die Legalisierung des Suizid-Gewerbes erzwingen wollen, hat das nichts mit der "Würde des Sterbens" zu tun. Es ist im Gegenteil die eiskalte Absage an eine mitfühlende Begleitung in den unvermeidlichen Tod, wie ihn die Palliativmedizin und die Hospizbewegung vertreten. Die natürliche Hürde, die vor dem Selbstmord steht, ist sehr hoch. Das ist lebensgesetzlich so. Auf der Achtung des Lebens basiert alles, angefangen von Artikel 1 GG, was uns zum "humanen" Staat macht. Sie darf nicht eingerissen werden durch die Kommerzialisierung und Banalisierung der assistierten Selbsthinrichtung, die Druck auf Schwache und Alte aufbaut. Der Bundesrat, der keine "Lex Kusch" zimmern wollte, sollte sich um das Thema nicht drücken.
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