Nach Crash mit Gerhard Schröder: Unfallopfer wird Schmerzensgeld und
Verdienstausfall verweigert
AKTE 02 rekonstruiert mit DEKRA den
Unfall
Berlin (ots)
Ein rabenschwarzer Tag für Kurierfahrer Sascha Wendland: An einer Kreuzung in Berlin-Mitte bremst er ab, als es plötzlich hinter ihm knallt und er einen kräftigen Aufprall spürt. Zwei gepanzerte Audi A8 sind auf seinen Mazda aufgefahren: Im ersten Wagen Kanzler Gerhard Schröder, dahinter ein Begleitfahrzeug. Die Fahrer steigen aus, wollen Sascha Wendland einen Zettel mit einer Telefonnummer in die Hand drücken. Doch der ruft die Polizei - nur der Kanzler mag nicht warten. Erst als der Kurierfahrer hart bleibt, muss ein Leibwächter das Eintreffen der Beamten abwarten. Nach dem Unfall wird Wendland von seinem Arzt mehr als drei Wochen arbeitsunfähig geschrieben. Diagnose: Schleudertrauma.
In den ersten Wochen nach dem Crash scheint alles glatt zu laufen. Die Reparatur am Mazda wird bezahlt. Doch als der selbständige Kurierfahrer Verdienstausfall und Schmerzensgeld fordert, stellt sich das Bundeskanzleramt stur. Vor dem Landgericht Berlin treffen sich vor wenigen Wochen, im Dezember, die Kontrahenten. Die zuständige Zivilkammer gibt eindeutig zu verstehen, dass sie die vorgelegten Beweismittel des Bundeskanzleramtes nicht akzeptieren würde und schlägt einen Vergleich vor: 1.500 DM für Sascha Wendland. Beide Seiten stimmen zu.
Kurz vor Ende der Widerspruchsfrist kommt für Sascha Wendland der Schock: Der Vergleichsvorschlag wird vom Bundeskanzleramt abgelehnt, der Kurierfahrer bleibt auf seinem Verdienstausfall sitzen. Auch das Schmerzensgeld wird verweigert. Begründung des Kanzleramtes nach Auswertung des Unfalldatenschreibers: Der Aufprall erfolgte in Schrittgeschwindigkeit, ein Schleudertrauma sei damit ausgeschlossen. Es ist aber bekannt, dass die Daten vom UDS immer mit einer gewissen Verzögerung aufgezeichnet werden. Zumal der Wagen, der auf den Mazda aufprallte, noch von hinten angeschoben wurde.
Deshalb hat AKTE 02 gemeinsam mit der DEKRA den Unfallhergang rekonstruiert: Fazit der Verkehrsexperten: Die Aufprallgeschwindigkeit auf Sascha Wendlands Wagen muss zwischen 8 und 15 km/h gelegen haben. Weit mehr, als das Bundeskanzleramt bisher einräumte. An einem Schleudertrauma kann laut DEKRA-Unfallforschungszentrum bei solch einem Crash nicht mehr gezweifelt werden. Zumal zwei, jeweils drei Tonnen schwere Panzerlimousinen, auf den kleinen Mazda aufgefahren sind.
Sascha Wendland will vor Gericht weiter kämpfen - auch, wenn ihm das alle Ersparnisse kosten wird. Siegt er, so wird das die Steuerzahler einiges mehr kosten, als der Vergleich, den das Bundeskanzleramt ausgeschlagen hat.
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