Haufe aktuell: Der Praxiskommentar "Die neue Arbeitsstättenverordnung" erläutert die neuen Gestaltungsspielräume und den aktuellen Handlungsbedarf für Unternehmen
Freiburg (ots)
Vor wenigen Wochen ist die zwischen Bundesregierung und Bundesrat lange Zeit umstrittene neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft getreten. Ziel der Neufassung der ArbStättV ist die Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsstättenrechts. An die Stelle der von vielen Unternehmen beklagten starren Vorgaben treten allgemein formulierte Anforderungen. Sie sollen den Betrieben Spielräume für an die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten angepasste Arbeitsschutzmaßnahmen eröffnen.
Dieser Gewinn von Freiheit geht jedoch mit einem Verlust an Rechtssicherheit einher, denn konkrete Angaben fehlen oft in der Verordnung. Bisher war beispielsweise genau festgeschrieben, wie groß und wie hoch ein Arbeitsraum sein muss und welcher Mindestluftraum für jeden Arbeitnehmer benötigt wird. An die Stelle dieser konkreten Forderungen sind nun weiche Vorgaben getreten, z.B. nach "ausreichender" Höhe und Größe. Damit stellt sich für alle Betreiber von Arbeitsstätten die Frage, ob ihre Arbeitsstätten noch der neuen Rechtslage entsprechen oder Handlungsbedarf besteht. Besonders drängend ist dies angesichts der Tatsache, dass die Arbeitsstätten-Richtlinien vorerst weiterhin gültig sind und die bereits angekündigten Technischen Regeln auf sich warten lassen.
Hier bietet der neu erschienene Praxiskommentar "Die neue Arbeitsstättenverordnung" von Prof. Dr. Jürgen Taeger, Edgar Rose und Kirstin Wehmeier kompetente und praxisnahe Hilfe. Die Autoren klopfen sämtliche Vorgaben in den acht Paragraphen und im umfangreichen Anhang der neu gefassten Verordnung gründlich darauf ab, an welchen Stellen sich die Pflichten der Unternehmen verändert haben oder neue Pflichten entstanden sind. Darauf aufbauend zeigen sie, wo konkret gehandelt werden muss oder sich im umgekehrten Fall neue Gestaltungsspielräume eröffnen. Als besonders interessant erweist sich in diesem Zusammenhang die Umkehr der Beweislast: Nicht mehr das Unternehmen muss die Wirksamkeit seiner Arbeitsschutzmaßnahmen beweisen, sondern die Gewerbeaufsicht deren Unwirksamkeit.
Insgesamt 14 Checklisten ermöglichen die schnelle Überprüfung von Arbeitsstätten im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem neuen Recht. Ergänzt wird der Praxiskommentar um den Volltext der neuen Verordnung und eine Gegenüberstellung alte/neue Verordnung.
Prof. Dr. Jürgen Taeger, Edgar Rose, Kirstin Wehmeier Die neue Arbeitsstättenverordnung Reihe "Haufe aktuell" Bestell-Nr. 04318-0001 EUR 39,80 ISBN 3-448-05941-2
Weitere Informationen und Besprechungsexemplare für Journalisten bei: Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg Tanja Eckenstein Tel. 0761-3683-964, Fax -105 E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de
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